Vergleichsangebot für den Degi International – Anleger sollten sich beraten lassen!

Vergleichsangebot für den Degi International – Anleger sollten sich beraten lassen!

Vergleichsangebot für den Degi International - Anleger sollten sich beraten lassen! Die Allianz hat nunmehr ein Vergleichsangebot für Fondsanleger unterbreitet. Anleger, die ihre Anteile vor der Fondsschließung am 17.11.2009 durch Vermittlung der Allianz erworben haben und diese immer noch halten – und zwar in einem Depot der Allianz Bank oder Allianz Global Investors – können diese an die Allianz abgeben.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führt aus: Anleger, die diese Kriterien erfüllen, können ihre Anteile gegen Zahlung von 42,78 Euro pro Anteil an die Allianz abgeben. Dieses Angebot ist allerdings befristet und soll bis zum 15. Februar 2012 gelten www.grprainer.com/Degi-International.html

Betroffene Anleger, die von der Allianz angeschrieben worden sind und dieses Angebot erhalten haben, sollten aber nicht vorbehaltlos darauf eingehen. Denn das Vergleichsangebot beinhaltet, dass im Falle der Annahme durch den Anleger keine weitergehenden Ansprüche gegen die Allianz mehr geltend gemacht werden können. Zu denken ist hier an etwaig bestehende Schadensersatzansprüche des Anlegers wegen fehlerhafter Beratung der Bank. Diese kommen etwa bei unzureichender Risikoaufklärung über die Fondsbeteiligung oder verschwiegenen Rückvergütungen in Betracht.

Bevor der Anleger auf das Allianz-Angebot eingeht, sollte daher eine umfassende Prüfung durch einen Rechtsanwalt erfolgen, der mit dem Bank- und Kapitalmarktrecht vertraut ist. Im Zuge dieser Prüfung wird der Anwalt dem Anleger dessen persönlichen Vor- und Nachteile aufzeigen.

Denn bestehen nach eingehender Prüfung der Rechtslage nach Ansicht des Rechtsanwalts Schadensersatzansprüche des Anlegers, könnte er sich hierdurch womöglich völlig schadlos stellen, indem seine gesamte Fondsbeteiligung – inklusive Rückzahlung der ursprünglichen Zeichnungssumme – rückgängig gemacht wird.

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