Selbstanzeige ist bei Steuerhinterziehung der einzige Ausweg
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Seit dem Ankauf der ersten Steuer-CD im Jahr 2006 ist die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung sprunghaft gestiegen. Nach wie vor ist sie der einzige Weg zurück in die Steuerlegalität.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit dem Ankauf einer Steuer-CD im Jahr 2006 wurde der Druck auf Steuersünder erstmalig deutlich erhöht. Der Kauf derartiger Datenträger ist nach wie vor umstritten. Inzwischen wurde aber auch durch zahlreiche andere Maßnahmen und Kooperationen der Staaten untereinander der internationale Kampf gegen Steuerhinterziehung forciert. Selbst in ehemaligen Steueroasen wie der Schweiz oder Österreich ist das Bankgeheimnis schon fast Geschichte. Unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten können kaum noch vor dem Fiskus verborgen bleiben.
Mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten, an dem sich ab 2017 mehr als 50 Staaten beteiligen, wird die Luft für Steuerhinterzieher noch einmal deutlich dünner. Das Risiko, dass die Steuerhinterziehung auffliegt, ist groß. Noch besteht allerdings die Möglichkeit mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Sobald die Steuerhinterziehung entdeckt ist, ist die Selbstanzeige nicht mehr möglich. Betroffene sollten daher handeln.
Doch auch wenn das Entdeckungsrisiko steigt, sollte eine Selbstanzeige nicht als “Schnellschuss” abgegeben werden. Denn sie kann nur dann wirken, wenn sie vollständig und fehlerfrei ist. Daher gilt das Motto “Gründlichkeit vor Schnelligkeit”. Diese Gründlichkeit lässt sich in der Regel nicht erreichen, wenn der Laie auf eigene Faust oder mit Musterformularen versucht, eine vollständige Selbstanzeige zu verfassen. Die Fehlerquellen sind vielfältig und schon kleine Fehler können zum Scheitern der Selbstanzeige führen.
Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige betraut werden. Sie können die Einzelheiten und konkreten Umstände eines jeden Falls würdigen und die Selbstanaziege dementsprechend so verfassen, dass sie wirkt.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro bleibt die Steuerhinterziehung bei einer erfolgreichen Selbstanzeige komplett straffrei. Bei höheren Beträgen werden vom Fiskus Strafzuschläge erhoben, die mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden müssen.
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