Nordcapital MS E.R. Yantian: Schadenersatzansprüche rechtzeitig geltend machen – Verjährung droht
http://www.grprainer.com/Nordcapital-GmbH-Schiffsfonds.html Die Gesellschaft des Schiffsfonds MS E.R. Yantian von Nordcapital befindet sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Die betroffenen Anleger sollten Schadensersatzansprüche umgehend geltend machen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Amtsgericht Hamburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs MS E.R. Yantian eröffnet (Az.: 67c IN 401/14). Die betroffenen Anleger müssen mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen.
Die Schwierigkeiten des Schiffsfonds sind nicht neu. Die Anleger hatten bereits 2012 frisches Kapital investiert, um die wirtschaftliche Schieflage des Fonds zu beheben. Genutzt hat es am Ende nichts. Der Insolvenzantrag wurde nun dennoch eingereicht. In dieser Situation können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der prüfen kann, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Allerdings sollten die Anleger damit nicht mehr lange warten. Da das Emissionshaus Nordcapital den Fonds bereits im Jahr 2003 aufgelegt hatte, könnten die Forderungen schon bald verjähren oder auch schon verjährt sein.
Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn Schiffsfonds wurden erfahrungsgemäß häufig als renditestrake und sichere Kapitalanlage beworben. Die Realität verlief für die Anleger dann leider anders. Durch die nach wie vor anhaltende Krise der Schifffahrt gerieten zahlreiche Schiffsfonds in massive Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Für die Anleger war das in der Regel mit massiven Verlusten verbunden. Ein ähnliches Schicksal müssen auch die Anleger der MS E.R. Yantian befürchten. Allerdings hätten sie im Beratungsgespräch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen, da für die Anleger am Ende der Totalverlust des investierten Geldes stehen kann. Schon wegen des Totalverlust-Risikos sind Schiffsfonds für sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Das gilt auch, wenn die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, nicht offen gelegt haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind sie dazu verpflichtet, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Banken erkennen kann.
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