IVG Euroselect 14 “The Gherkin”: Büroturm steht offenbar zum Verkauf

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der geschlossene Immobilienfonds IVG Euroselect befindet sich schon seit längerer Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Nun wird die Situation für die rund 9000 Anleger immer bedrohlicher: Nach übereinstimmenden Medienberichten soll das Bürogebäude “The Gherkin” nun verkauft werden. Entsprechende Firmen seien schon mit dem Verkauf beauftragt worden.

Der zu erwartende Kaufpreis dürfte allerdings lediglich ausreichen, um die Forderungen der kreditgebenden Banken zu bedienen. Für die Anleger könnte hingegen der Totalverlust ihres investierten Geldes eintreten.

Eine Ursache für die immensen finanziellen Probleme beim geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 ist die hohe Fremdverschuldung und ein Darlehen in Schweizer Franken. Als das Britische Pfund im Vergleich zum Schweizer Franken deutlich an Wert verlor, stieg dadurch die Darlehensschuld und die “Loan-to-value”-Klausel wurde regelmäßig verletzt. Im April 2014 ließen die Banken das Gebäude daraufhin unter Zwangsverwaltung stellen.

Hohe Fremdverschuldung und Wechselkursschwankungen sind nur zwei von mehreren Risikofaktoren, mit denen geschlossene Immobilienfonds wie der IVG Euroselect 14 zu kämpfen haben. Hinzu kommen unter anderem noch schwankende Immobilienpreise und Mieteinnahmen. Dies kann zu großen wirtschaftlichen Problemen bei den Fondsgesellschaften führen, die im schlimmsten Fall in der Insolvenz enden.

Die Anleger hätten im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung über diese Risiken umfassend informiert werden müssen. Die Risiken zeigen, dass geschlossene Immobilienfonds keineswegs die sichere Kapitalanlage zum Aufbau einer sicheren Altersvorsorge sind. Stattdessen droht den Anlegern sogar der Totalverlust ihres Geldes. Die Banken hätten aber nicht nur auf die Risiken hinweisen müssen, sondern auch auf die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben. Der BGH hat festgelegt, dass diese so genannten Kick-Backs offen gelegt werden müssen.

Werden die Provisionen verschwiegen oder die Risiken nicht aufgezeigt, können Anleger Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Zur Durchsetzung ihrer Interessen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

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