Eigenbedarfskündigung: Vermieter muss im Kündigungsschreiben nicht zwangsläufig Namen nennen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 30. April 2014 – VIII ZR 284/13 -).

Der Fall:

Will der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen, muss er die Kündigung schriftlich begründen. Über die Anforderungen an die Begründung wird immer wieder gestritten. Im vorliegenden Fall ging der Rechtsstreit bis zum Bundesgerichtshof. Der Vermieter bekam zwar letztlich Recht (vom Landgericht war die Räumungsklage noch abgewiesen worden). Allerdings hat das Ganze natürlich entsprechend lange gedauert und man fragt sich, warum der Vermieter sich hier nicht mehr Mühe bei der Begründung gegeben hat. Der Fall geht nun wieder ans Landgericht, wo man sich dann weiter streiten kann. Und das alles, weil der Vermieter im Kündigungsschreiben den Lebensgefährten der Tochter, der mit dieser in der zu kündigenden Wohnung einen Hausstand begründen solle, nicht namentlich benannt hatte.

Die Entscheidung:

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs sind grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend. Soll zugunsten der (identifizierbar benannten) Tochter des Vermieters, die mit ihrem Lebensgefährten einen eigenen Hausstand begründen möchte, gekündigt werden, reichen entsprechende Angaben aus, ohne dass es der namentlichen Benennung des Lebensgefährten in dem Kündigungsschreiben bedarf. (BGH, Urteil vom 30. April 2014 – VIII ZR 284/13 -, juris).

Bewertung:

Ich halte die Entscheidung für problematisch. Es ist für den Mieter von großer Bedeutung, die Gründe für die Eigenbedarfskündigung überprüfen zu können. Dazu ist eine Benennung von “Roß und Reiter” grundlegende Voraussetzung. Auch wenn nachvollziehbar ist, dass der Bundesgerichtshof hier aus verfassungsrechtlichen Erwägungen gehalten ist, nicht in übertriebene Förmeleien zu verfallen: Die Bedeutung der Begründung einer Eigenbedarfskündigungen, die gesetzlich festgeschrieben ist, darf auch nicht unterschätzt werden. Allein sie ermöglicht es dem Mieter, zu entscheiden, ob er sich auf das kostspielige Räumungsverfahren einlässt oder ob er im Zweifel lieber die Wohnung verlässt.

Fachanwaltstipp Vermieter:

Derart kostspielige und zeitraubende Mätzchen kann man sich als Vermieter sparen, wenn man etwas mehr Sorgfalt nur auf die Abfassung der Eigenbedarfskündigung verwendet. In der Praxis erlebe ich allzu oft, dass erst im Räumungsprozess versucht wird, Ordnung in die Angelegenheit zu bringen. Dann ist es oft zu spät und man kann das ganze Verfahren Jahre später noch immer von vorne beginnen. Natürlich hat man dann auch noch die Prozesskosten am Hals.

Fachanwaltstipp Mieter:

Der Vermieter hat im vorliegenden Fall natürlich noch nicht gewonnen. Das Landgericht kann es sich nur nicht so einfach machen und unter Verweis auf die fehlenden Formalien die Räumungsklage abweisen. Es ist daher wichtig, im Rahmen des Widerspruchs gegen die Eigenbedarfskündigung sämtliche Härtegründe substantiiert zu benennen, um diese später auch im Prozess einführen zu können. Das gilt auch dann, wenn die Kündigung vermeintlich aus formalen Gründen unwirksam ist.

7.7.2014

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Vermieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wann kann man einem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen? Wann ist eine Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen? Wann gelten Sperrfristen? Weiter finden Sie Muster für das Erstellen einer Eigenbedarfskündigung mit ausführlichen Hinweisen. Sie finden auch Muster für eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Thema Eigenbedarfskündigung. Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigungen.de

Spezialseite Eigenbedarfskündigung für Mieter: Hier erfahren Sie alles rund um die Eigenbedarfskündigung. Wie verhält man sich, wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung angedroht hat? Wie verhält man sich wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen hat? Sie finden auch Muster für einen Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung. Weiter finden Sie Muster für eine Verteidigungsschrift gegen eine Räumungsklage und aktuelle Urteile mit Kommentaren von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zum Thema Eigenbedarfskündigung. Das alles finden Sie hier: www.eigenbedarfskuendigung-anwalt.de

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden