CS Euroreal  in der Abwicklung

CS Euroreal in der Abwicklung

CS Euroreal  in der Abwicklung Das Credit Suisse Asset Management hat mit dem offenen Immobilienfonds CS Euroreal den Versuch gestartet, die Anleger am 21. Mai selbst über das Schicksal des Fonds entscheiden zu lassen. Damit wurde dem Beispiel des SEB Immoinvest gefolgt, der zu Beginn des Monats ebendiesen Versuch unternommen haben und nun auch liquidiert werden soll.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der CS Euroreal, der schon seit zwei Jahren finanzielle Schwierigkeiten haben soll, soll nun liquidiert werden. Das habe am 21.05.2012 das Credit Suisse Asset Management bekannt gegeben.
Zunächst sollte der CS Euroreal am 21. Mai für einen Handelstag bis 17 Uhr wiedergeöffnet werden. Wenn sich bis um 17 Uhr herausgestellt hätte, dass das vorhandene Fondsvermögen ausreiche, um alle Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen, wäre der Fonds endgültig wieder geöffnet worden, andernfalls, so wie es nun eingetreten sein soll, werde der Fonds abgewickelt.
Schon vor Ablauf der Meldefrist bis 17 Uhr habe das Credit Suisse Asset Management die Abwicklung des Immobilienfonds bekannt gegeben, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Der Fonds soll damit nun bis 2017 liquidiert werden. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen. Die erste Ausschüttung soll spätestens bis Dezember 2012 erfolgen.
Nachdem der Fonds für zwei Jahre geschlossen war, haben wohl die meisten Anleger das Vertrauen in den Fonds verloren und so versucht, zu retten, was zu retten ist. Die Entscheidung des Credit Suisse Asset Managements war folglich zu erwarten. Bei der nun beschlossenen Liquidation müssen Anleger aufgrund der schlechten Marktlage und der weiterhin schlechten Liquidität des Fonds mit erheblichen Verlusten rechnen.
Anlegern, denen der Fonds als äußerst sicher mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurden, ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.
Ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. “Kick-Backs”), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen. Auch verschwiegene Kick-Back-Zahlungen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche auslösen.
Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, wenn Sie sich schlecht beraten fühlen und Ihnen die Risiken Ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden. Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Unsere Anwälte treten für Sie mit der Gegenseite in Kontakt, überprüfen etwaige Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung – sei es außergerichtlich oder vor Gericht.

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