Endgültige Liquidation des SEB Immoinvest

Endgültige Liquidation des SEB Immoinvest

Endgültige Liquidation des SEB Immoinvest Nachdem das Fondsmanagement des SEB Immoinvest am 07.05.2012 die Anleger des seit zwei Jahren geschlossenen Fonds über eine mögliche Wiedereröffnung entscheiden ließ, soll die Liquidation des Fonds nun endgültig feststehen. Die Immobilien des Fondsvermögens sollen daher nun verkauft und der Erlös anteilig an die Anleger ausgekehrt werden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement hat am 07.05.2012 bekanntgegeben, dass der Fonds nun endgültig geschlossen bleibt, da die Rückgabewünsche der Anleger die Liquidität des Fonds deutlich überstiegen hätten. Das bedeutet, dass die Immobilien, die im Fondsvermögen enthalten sind, in diesem Zeitraum verkauft und die Erlöse anteilig an die Anleger ausgekehrt werden sollen.
Vorgesehen soll gewesen sein, den Fonds für zunächst einen Handelstag, den genannten 07. Mai, wiederzueröffnen. Wenn sich bis zum Mittag dieses Tages herausgestellt hätte, dass alle Rückgabewünsche der Anleger hätten erfüllt werden können, hätte der Fonds endgültig wieder geöffnet und die Rückgabewünsche tatsächlich erfüllt werden sollen. Andernfalls solle er liquidiert werden, in diesem Falle sollten auch die bis zum Mittag des 07. Mai eingegangenen Rückgabewünsche nicht erfüllt werden, um das Fondsvermögen nicht zusätzlich zu schwächen.
Der Fonds soll damit nun bis zum 30.04.2017 abgewickelt werden. Bei der nun beschlossenen Liquidation müssen Anleger aufgrund der schlechten Marktlage und der weiterhin schlechten Liquidität des Fonds mit erheblichen Verlusten rechnen. Die erste Rate an die Anleger ist bereits für Juni diesen Jahres geplant.
Anlegern, denen der Fonds als äußerst sicher mit jederzeitiger Verfügbarkeit ihres Kapitals dargestellt wurden, ist zu empfehlen, ihre Beteiligung von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Hierin kann eine schuldhafte Falschberatung der Bank liegen, die zum Schadensersatzanspruch des Anlegers führt.
Ein weiterer Ansatzpunkt für eine Schadensersatzhaftung der Bank können Rückvergütungen sein, die die Bank für die Vermittlung des Fonds erhalten hat (sog. “Kick-Backs”), ohne sie gegenüber dem Anleger offenzulegen. Auch verschwiegene Kick-Back-Zahlungen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Schadensersatzansprüche auslösen.
Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, wenn Sie sich schlecht beraten fühlen und Ihnen die Risiken Ihrer Beteiligung nicht dargestellt wurden.
Die Rechtsanwälte von GRP Rainer vertreten bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.
Unsere Anwälte treten für Sie mit der Gegenseite in Kontakt, überprüfen etwaige Ansprüche und unterstützen Sie bei deren Durchsetzung – sei es außergerichtlich oder vor Gericht.

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