Bundesverfassungsgericht mit Tarifeinheitsgesetz beschäftigt – worum geht es?

Bundesverfassungsgericht mit Tarifeinheitsgesetz beschäftigt – worum geht es?

Rechtsanwalt Jochen Resch im Gespräch mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Bundesverfassungsgericht mit Tarifeinheitsgesetz beschäftigt - worum geht es?

Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Resch: Das Bundesverfassungsgericht hat unlängst über das Tarifeinheitsgesetz verhandelt. Was hat es eigentlich mit diesem Gesetz auf sich?

Rechtsanwalt Bredereck: Die Idee des Tarifeinheitsgesetzes ist, dass bei unterschiedlichen Tarifregelungen in einem Betrieb nur der Tarifvertrag von der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in diesem Betrieb gelten soll. Das hat für Gewerkschaften mit weniger Mitgliedern zur Folge, dass sie nur noch diesen Tarifvertrag inhaltsgleich übernehmen können. Das ist für Arbeitgeber und große Gewerkschaften natürlich schön. Die kleineren Gewerkschaften waren nicht begeistert, mit der Folge der Verfassungsbeschwerden, die nun vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurden.

Rechtsanwalt Resch: Welches Ergebnis ist am Ende zu erwarten?

Fachanwalt Bredereck: Schwer zu sagen, mit einem Urteil ist wohl erst im Herbst zu rechnen. Es ging dem Bundesverfassungsgericht zu Beginn der Verhandlung auch noch viel um grundsätzliche Fragen hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes. Ich bin aber von Anfang an der Meinung gewesen, dass sich Frau Nahles hier auf dünnem Eis bewegt.

Rechtsanwalt Resch: Warum geht sie das Risiko überhaupt ein mit so einem Gesetz, dass möglicherweise wieder gekippt wird?

Fachanwalt Bredereck: Speziell nach dem letzten Lokführerstreik war eine große Mehrheit an Wählern extrem genervt. Das Problem ist, dass Gewerkschaften mit Mitgliedern in Schlüsselpositionen (eben Zugführer aber auch Piloten oder Erzieher) den Betrieb in Deutschland lahmlegen können und dies eben auch wiederholt getan haben. Dadurch macht sich das Gefühl breit, dass ich mein Kind nicht in die Kita bringen kann, weil die Erzieher streiken. Dann will ich Geld für eine private Betreuung vom Konto abheben, kein Geld im Automaten, da die Geldboten streiken. Zum Zug brauche ich gar nicht gehen, weil die Zugführer streiken und will dann fliegen, aber nun streiken auch noch die Piloten.

Rechtsanwalt Resch: Aber das Recht zu streiken ist schließlich ausdrücklich im Grundgesetz festgehalten. Die tun ja nichts, was sie nicht dürften.

Fachanwalt Bredereck: Das stimmt und das wird ja vermutlich auch zur Folge haben, dass das Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert. Auf der anderen Seite ist es aber auch absurd, wenn in einem Unternehmen mehrere Gewerkschaften auf den Abschluss unterschiedlicher Tarifverträge konkurrierend gegenüber dem Arbeitgeber Arbeitskämpfe veranstalten. Was soll der Arbeitgeber denn dann machen?

Rechtsanwalt Resch: Und nun?

Fachanwalt Bredereck: Irgendetwas wird sich in Zukunft ändern müssen, da bin ich sicher. Ob das schon durch dieses Tarifeinheitsgesetz gelingt, da bin ich skeptisch.

Rechtsanwalt Resch: Du hast also keine Lösung?

Fachanwalt Bredereck: So richtig fällt mir nichts ein. Es wird aber auf Dauer nicht funktionieren, dass einige Mitarbeiter in Schlüsselpositionen, wie zum Beispiel bei der Bahn die Lokführer, das Streikrecht dafür benutzen, gegenüber den anderen Mitarbeitern in Vorteil zu gelangen. Umgekehrt gefällt mir aber auch nicht, dass die großen Gewerkschaften mithilfe der Politik versuchen, über das Tarifeinheitsgesetz die Kleinen auszubooten.

Rechtsanwalt Resch: Es bleibt also spannend, danke.

25.1.2017

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