Zu spät bei der Arbeit wegen Schnee und Eis: Ist eine Abmahnung oder Kündigung gerechtfertigt?

Zu spät bei der Arbeit wegen Schnee und Eis: Ist eine Abmahnung oder Kündigung gerechtfertigt?

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Zu spät bei der Arbeit wegen Schnee und Eis: Ist eine Abmahnung oder Kündigung gerechtfertigt?

Fachanwalt Bredereck

Manch einer wurde heute früh vom Winterdienst geweckt: Es kratzten die Feger, es scharrten die Schaufel über die Gehwege Berlins. Jeden Winter gibt man sich Mühe, Passanten und Autofahrer vor Einschränkungen zu schützen. Was aber, wenn man wegen Blitzeises oder starkem Schneefall trotzdem nicht vorankommt, wenn Busse und Bahnen ausfallen, und man seinem Arbeitsplatz zu spät erreicht? Arbeitsrechtler Bredereck sagt, wann man dafür eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung kassieren kann, und wann nicht.

Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte “Wegerisiko”, das heißt: Er ist verspflichtet, pünktlich an seinem Arbeitsplatz anzukommen. Wie er die Strecke zu seiner Arbeit “überwindet”, ist komplett seine Angelegenheit. Wer einen Arbeitsplatz findet, der weit weg von Zuhause ist, muss sich so organisieren, dass er trotzdem pünktlich ist.

Eine Abmahnung oder eine Kündigung darf man nur bekommen bei einem “schuldhaften” Vertragsverstoß. Gibt es einen unerwarteten Wetterumschwung, oder wenn der Winterdienst ausfällt und deshalb ein Verkehrschaos ausbricht, kann man dem Arbeitnehmer kaum vorwerfen, wenn er zu spät kommt. Wenn er alles dafür getan hat, pünktlich zu erscheinen, handelt der Arbeitnehmer nicht “schuldhaft”, wenn er sich verspätet.

Arbeitnehmer sollten immer einen Reisepuffer einkalkulieren, im Winter durchaus ein wenig mehr. Und man sollte die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen. Wer im Winter in Berlin mit der S-Bahn zur Arbeit fährt, sollte vielleicht eine Bahn früher nehmen. Und man sollte den Wetterbericht verfolgen: Ist der Schneefall angekündigt, kann es einem der Arbeitgeber durchaus vorwerfen, wenn man wie immer aus dem Haus gegangen ist. Wenn man dann wiederholt zu spät kommt, kann man dafür grundsätzlich eine Abmahnung bekommen und im Wiederholungsfall auch die verhaltensbedingte Kündigung.

Viel hängt auch davon ab, ob man aktuell auf einer “Abschussliste” steht, oder nicht. Wen man eh auf dem Kieker hat, dem wirft man viel schneller eine Verspätung vor, als dem Kollegen, der beliebt ist und grad einen tollen Lauf hat. Mein Rat: Ja, seien Sie stets pünktlich bei der Arbeit! Aber sorgen Sie möglichst auch dafür, im Job sattelfest zu sitzen!

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