Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Immer wieder geraten Unternehmen in Krisen und sorgen damit bei den Arbeitnehmern für Unsicherheit und Angst um den Arbeitsplatz. Aktuell wird z.B. vielfach berichtet über die bevorstehende Zerschlagung der Supermarktkette Kaiser”s Tengelmann (vgl. etwa Spiegel Online vom 17.10.2016), nachdem Gespräche mit Edeka, Rewe etc. zuletzt nicht zu einer Einigung geführt hatten. Worauf können und sollten Arbeitnehmer grundsätzlich achten, wenn sie in einem Unternehmen arbeiten, das problematische Zeiten durchlebt?
Vorsicht bei Umstrukturierungen
Viele Arbeitnehmer fürchten sich in aller erster Linie vor einer Kündigung des Arbeitgebers. Vorsicht ist aber auch dann geboten, wenn im Unternehmen Umstrukturierungen durchgeführt werden. In Krisensituationen verfolgen Arbeitgeber solche Umstrukturierungen häufig mit einem Hintergedanken. Mitunter werden nämlich in solchen Situationen Abteilungen geschaffen, die dann später vollständig geschlossen oder verlagert werden. Das erleichtert dem Arbeitgeber später im Rahmen von etwaigen betriebsbedingten Kündigung die erforderliche Sozialauswahl. Wenn Arbeitnehmer also z.B. versetzt werden sollen, empfiehlt es sich bereits zu diesem Zeitpunkt, zu prüfen, ob eine solche Versetzung überhaupt wirksam ist. Wer befürchten muss, dass er in einer Abteilung landen soll, die später ohnehin geschlossen werden soll, sollte genau prüfen, ob und wie er schon gegen die Versetzung vorgehen kann.
Achtung auch bei Aufhebungsverträgen
Auch das Angebot von Aufhebungsverträgen kann ein beliebtes Mittel des Arbeitgebers sein, um den Arbeitnehmer im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung loszuwerden. Bevor man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sollte man diesen unbedingt genau prüfen lassen. Ist er einmal unterschrieben, kann man sich später kaum noch dagegen wehren. Aufhebungsverträge können mit einer Reihe von Nachteilen für Arbeitnehmer verbunden sein. Der Arbeitgeber wird zwar in der Regel eine Abfindung anbieten, diese wird aber häufig bereits zum Teil schon benötigt, um die sozialrechtlichen Nachteile wie zum Beispiel Anrechnung der Abfindung wegen Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches oder wegen einer Sperrzeit zu kompensieren. Außerdem werden wichtige Nebenansprüche, wie zum Beispiel der Inhalt eines Arbeitszeugnisses und insbesondere auch die Gesamtnote des Zeugnisses, nicht ausdrücklich geregelt. Einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben ist daher regelmäßig allenfalls dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer bereits einen neuen, besseren Job hat.
Was tun bei einer Kündigung?
Den meisten Arbeitnehmern ist bekannt, dass sie bei einer Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen müssen. Selbst wenn es einen Sozialplan gibt, ist die Kündigungsschutzklage sinnvoll. Wichtige Nebenansprüche (Arbeitszeugnis, Überstundenvergütung, Provisionen) können so geregelt werden. Vor allem aber lässt sich durch einen gerichtlichen Vergleich oft die Abfindung deutlich erhöhen. Auch andere Vorteile können für den Arbeitnehmer gesichert werden. Nicht zuletzt erhält man schließlich einen Titel gegen den Arbeitgeber.
Zwischenzeugnis einholen:
Arbeitnehmern, wie z.B. aktuell denen von Kaiser”s Tengelmann, ist zudem immer zu empfehlen, sich ein aktuelles Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. In Krisenzeiten ist es oftmals unsicher, wer einen wann noch beurteilen kann. Möglicherweise hat man auf einmal einen anderen Chef und kriegt dann Probleme bei der Einholung eines Zeugnisses.
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17.10.2016
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