VW-Abgasskandal: Musterverfahren verschoben – Anmeldung noch möglich
Ob VW seinen Aktionären im Zuge des Abgasskandals Schadensersatz zahlen muss, soll in einem Musterverfahren geklärt werden. Der Prozessauftakt verzögert sich aber, teilt das OLG Braunschweig mit.
Im September 2015 wurde bekannt, dass Volkswagen Abgasmanipulationen an Diesel-Motoren vorgenommen hat. Die VW-Aktie hat dadurch erheblich an Wert verloren. Aktionäre werfen dem Konzern vor, zu spät über die Manipulationen informiert und sich dadurch schadensersatzpflichtig gemacht zu haben. Volkswagen weist den Vorwurf bislang zurück. In einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) soll nun geklärt werden, ob Volkswagen gegen seine Informationspflichten verstoßen hat und seinen Aktionären Schadensersatz zahlen muss.
Der Auftakt des Musterverfahren war ursprünglich für Anfang 2018 geplant, verzögert sich nun aber um einige Wochen. Die erste mündliche Verhandlung wurde nun für den 9. April 2018 terminiert. Grund für die Verschiebung sei, dass der Senat, die der Musterklägerin gesetzte Frist zur Stellungnahme zu den Feststellungszielen bis Ende Juli verlängert hat.
VW-Aktionäre haben weiterhin Gelegenheit, sich dem Musterverfahren noch anzuschließen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Die Frist für die Anmeldung läuft Anfang September ab. Die Anmeldung muss von Gesetzes wegen von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden.
Die Anmeldung zum Musterverfahren bietet den geschädigten VW-Aktionären, die bislang noch keine Klage erhoben haben, eine kostengünstige Möglichkeit, doch noch Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ohne dass sie das Risiko einer eigenen Klage eingehen müssen. Zunächst kann abgewartet werden, wie das Gericht entscheidet. Das Urteil wirkt sich zunächst nur auf den Musterkläger und die Beigeladenen aus. Durch die Anmeldung zum Musterverfahren können aber weitere Aktionäre von der Entscheidung profitieren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass durch die Anmeldung zum Musterverfahren auch die Verjährung möglicher Schadensersatzansprüche gehemmt wird.
Betroffene VW-Aktionäre, deren Wertpapiere durch den Abgasskandal beträchtlich an Wert verloren haben, müssen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen sowie für die Anmeldung zum Musterverfahren, können sie sich an einem im Aktienrecht erfahren Rechtsanwalt wenden.
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