Volkswagen – was Leiharbeiter und Zeitarbeiter bei VW in den nächsten Wochen und Monaten beachten müssen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Medienberichten zufolge will Volkswagen die Verträge von 300 Beschäftigten im Hannoverschen Nutzfahrzeugwerk Ende Januar 2016 auslaufen lassen. Die Verträge von 500 weiteren Leiharbeitern wurden zunächst nur für drei Monate verlängert. Neben den unmittelbar von der Krise betroffenen Arbeitnehmern, werden auch die Arbeitsplätze vieler Mitarbeiter in anderen Unternehmen am Standort bzw. in Zulieferbetrieben mittelfristig von der Krise tangiert werden. Mitarbeiter, die befürchten müssen, im Zuge der Krise ihren Arbeitsplatz zu verlieren, sollten folgendes beachten:

Befristung überprüfen lassen

Arbeitnehmer, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, sollten die Wirksamkeit der Befristung überprüfen lassen. Dies kann bereits während der laufenden Befristung geschehen. Im Rahmen einer Klage vor dem Arbeitsgericht kann die Wirksamkeit der Befristung geklärt werden. Ist die Befristung unwirksam, wird festgestellt, dass sich der Arbeitnehmer in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet. Spätestens innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Ablauf einer nicht verlängerten Befristung muss eine entsprechende Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, sonst ist gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel nichts mehr zu unternehmen.

Befristetes Arbeitsverhältnis – vor Unterzeichnung einer Verlängerung Wirksamkeit der Befristung
überprüfen lassen

Bei der Überprüfung der Wirksamkeit einer Befristung wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts immer nur die letzte Befristung überprüft. Das bedeutet, dass man unbedingt vor Abschluss einer Verlängerung, also vor Unterzeichnung des neuen Arbeitsvertrages, der wiederum befristet ist, die Wirksamkeit der alten Befristung überprüfen lassen muss. Sonst kann es passieren, dass zwar die alte Befristung unwirksam war und man eigentlich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis war und nun durch den Abschluss einer neuen, diesmal wirksamen Befristung, den Grabstein für das eigene Arbeitsverhältnis setzt.

Vorsicht bei Umstrukturierungen

Wird im Unternehmen umstrukturiert, ist für Arbeitnehmer Vorsicht geboten. Durch solche Umstrukturierungen werden häufig Kündigungen vorbereitet. Wer sich hier zum Beispiel gegen eine Versetzung oder gegen neue Arbeitsaufgaben nicht rechtzeitig zu Wehr setzt, bereitet unter Umständen ebenfalls die eigene Kündigung mit vor.

Vorsicht vor Aufhebungsverträgen

Häufig werden Arbeitnehmern Vorteile wie zum Beispiel Abfindungen versprochen, wenn sie eine freiwillige Aufhebungsvereinbarung unterzeichnen. Vor einer Unterschrift sollte man sich unbedingt von einer unabhängigen Stelle beraten lassen. Ist die Unterschrift erst einmal geleisteten, kann in der Regel gegen die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nichts mehr unternommen werden. Arbeitnehmer berücksichtigen häufig die Nachteile eines Aufhebungsvertrages nicht ausreichend (Sperrzeit, Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs). Auch werden viele wichtige Regelungen in der Praxis vergessen. Dies führt dann später zu Streitigkeiten, zum Beispiel über den Inhalt des Arbeitszeugnisses oder Ansprüchen auf Überstundenvergütungen, Prämien, Weihnachtsgeld usw.

Rechtschutzversicherung überprüfen

Mitarbeiter sollten eine bestehende Rechtsschutzversicherung überprüfen. Ist auch Arbeitsrechtsschutz mit abgedeckt? Gegebenenfalls sollte der Umfang der Versicherung entsprechend erweitert werden.

Rechtschutzversicherung abschließen

Mitarbeiter, die noch keine Rechtschutzversicherung haben, sollten über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken. Arbeitsrechtliche Prozesse können durchaus teuer werden. Auch wenn viele Rechtsschutzversicherungen zunächst eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten haben, empfiehlt sich häufig noch der Abschluss. Als Versicherungsfall zählt der Zugang der Kündigung. Liegt dieser nach Ablauf der Wartefrist, besteht Versicherungsschutz. Selbst wenn der Versicherungsschutz für den aktuellen Fall nicht greift, auch im neuen Arbeitsverhältnis droht gerade am Anfang (zum Beispiel in der Probezeit) häufig eine Kündigung.

Augen und Ohren auf im Betrieb

Information das Allerwichtigste in der Krise. Sprechen Sie mit Ihren Kollegen, Vorgesetzten und dem Betriebsrat. Dabei sollte nicht Panikmache im Vordergrund stehen, sondern die Erlangung von Informationen.

Nicht auf Gerüchte und Drohungen hereinfallen

Immer wieder erlebe ich es, dass im Vorfeld von Kündigungen, bzw. Stellenabbau im Unternehmen diverse Gerüchte gestreut werden. Arbeitnehmer sollten darauf nicht hereinfallen. Gerade wenn es darum geht durch Drohungen oder Verunsicherungen Arbeitnehmer von der Geltendmachung ihrer Rechte, insbesondere der Erhebung einer Kündigungsschutzklage abzuhalten, ist solchen Äußerungen immer zu misstrauen. Kündigungsschutzklagen sind für Arbeitnehmer in der Regel nur vorteilhaft. Soweit angebliche Nachteile behauptet werden, ist dies regelmäßig unzutreffend. Stellen Sie sich die Frage, wer von solchen Äußerungen profitiert, dann wissen Sie meistens auch was davon zu halten ist.

Wir beraten Arbeitnehmer deutschlandweit im Zusammenhang mit dem geplanten Ausspruch oder einer erhaltenen Kündigung, Aufhebungsverträgen und Abfindungsansprüchen. Unter 030/40004999 können Sie einen zunächst unverbindlichen telefonischen Beratungstermin mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vereinbaren.

2.12.2015

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt.

Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden