Verstoß gegen Kartellrecht – Geldbuße gegen Stahlhersteller

Verstoß gegen Kartellrecht – Geldbuße gegen Stahlhersteller

Verstoß gegen Kartellrecht – Geldbuße gegen Stahlhersteller

Verstoß gegen Kartellrecht - Geldbuße gegen Stahlhersteller

Wegen illegaler Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt eine Geldbuße in Höhe von ca. 646 Millionen Euro gegen drei Stahlhersteller und drei verantwortliche Personen verhängt.

Preisabsprachen behindern den Wettbewerb und verstoßen gegen Kartellrecht. Das Bundeskartellamt hat deshalb gegen drei Stahlhersteller und verantwortliche Personen Bußgelder in Höhe von rund 646 Millionen Euro verhängt. Wie die Behörde am 12.12.2019 mitteilte, haben die Unternehmen zwischen 2002 und 2016 Aufpreise und Zuschläge für Quartobleche abgesprochen. Ein weiteres Unternehmen hatte als erstes mit dem Bundeskartellamt kooperiert und einen Erlass der Geldbuße erhalten.

Der Preis für Quartobleche setzt sich in Deutschland aus einem individuell verhandelten Basispreis und diversen Aufpreisen und Zuschlägen für die Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien zusammen. Durch die Absprachen sollte erreicht werden, dass mit den Kunden möglichst nur noch die Basispreise und nicht mehr die Aufpreise und Zuschläge verhandelt werden müssen, teilte das Bundeskartellamt mit.

Verstöße gegen das Kartellrecht sind längst nicht immer so klar wie bei Preisabsprachen. Schon bestimmte Klauseln in den Verträgen können wettbewerbswidrig sein und entsprechend sanktioniert werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte. Im Kartellrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

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