Unternehmensnachfolge frühzeitig regeln
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/unternehmensnachfolge.html Das Thema Unternehmensnachfolge brennt vielen Chefs von Familienbetrieben unter den Nägeln. Die Nachfolgeregelung sollte rechtzeitig getroffen werden. Auch ein Testament kann hilfreich sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Unternehmensnachfolge (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/unternehmensnachfolge.html)muss in den kommenden Jahren in vielen mittelständischen und Familienunternehmen geregelt werden. Besonders bei Familienbetrieben stellt sich häufig die Frage, wie der Übergang an der Firmenspitze am besten geregelt werden soll. Vielfach wird gewünscht, dass der Nachfolger aus der eigenen Familie kommt.
Soll das Familienunternehmen von der nachrückenden Generation weitergeführt werden, soll sich der Übergang so schonend und so effektiv wie möglich gestalten. Daher macht es häufig Sinn, die Unternehmensnachfolge schon dann zu regeln, wenn der Seniorchef noch am Ruder steht, Kompetenzen aber schon an seine Nachfolger übergibt. Um die Integration der Kinder oder anderer Verwandte in den Betrieb zu erleichtern, kann es sinnvoll sein, das Unternehmen oder Teile des Unternehmens durch Schenkung zu übertragen. Möchte der Firmenchef die Führung seines Unternehmens erst nach seinem Tod abgeben, sollte auch im Interesse der Fortführung des Betriebs unbedingt ein Testament errichtet werden.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Das kann zu Streitigkeiten unter den Erben führen und möglicherweise auch die Existenz des Unternehmens gefährden. Auch ist durch die gesetzliche Erbfolge keineswegs geregelt, dass die Unternehmensleitung in die dafür geeigneten Hände fällt. Daher sollte unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften die Unternehmensnachfolge unbedingt in einem Testament oder Erbvertrag oder ggfs. auch durch die Gründung einer Stiftung geregelt werden. Vorsicht ist auch bei einem Berliner Testament geboten, da die gegenseitigen Verfügungen nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr einseitig geändert werden können. Neben dem Testament muss auch die Gesellschaftsform des Unternehmens beachtet werden, da diese Einfluss auf die späteren Eigentumsverhältnisse haben kann. Gesellschaftsanteile sind nicht in jedem Fall vererblich.
Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist ein komplexer Prozess, der eine umfassende und interdisziplinäre juristische Beratung benötigt, damit der Übergang so geräuschlos und effektiv gelingt.
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