TMW Immobilien Weltfonds

Zwar kann ein Fonds von Gesetzeswegen bis zu zwei Jahre geschlossen bleiben, bevor er entweder wieder öffnen muss oder liquidiert wird. Die Pramerica Property Investment GmbH leitete aber bereits acht Monate vor Ablauf dieser Frist das Ende des TMW Immobilien Weltfonds ein. Damit teilt der TMW Immobilien Weltfonds das Schicksal einer Reihe weiterer Fonds, die ebenfalls nach ihrer Schließung nicht mehr öffnen konnten, sondern aufgelöst werden müssen. Hierzu zählen u.a. der Degi Europa, der KanAm-US Grundinvest, und der Morgan Stanley P2 Value. Die Auflösung des TMW Immobilien Weltfonds soll dabei über drei Jahre erstreckt erfolgen.
Die Anleger des TMW Immobilien Weltfonds sind aufgrund der Entscheidung über die Abwicklung des Fonds besorgt, denn es ist zu befürchten, dass sie Einbußen ihres Kapitals werden hinnehmen müssen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com rät: Anleger sollten nicht tatenlos abwarten, sondern sich an einen versierten Rechtsanwalt wenden. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass Anleger ihr Kapital im Wege des Schadensersatzanspruchs zurückerhalten können. Zwecks Prüfung etwaiger Ansprüche empfiehlt es sich, dass sich betroffene Anleger an einen Rechtsanwalt wenden, der im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahren ist. Obwohl Schadenersatzansprüche stets eine Frage des Einzelfalls sind und sich Pauschalaussagen über deren Bestehen verbieten, sollte der Anwalt insbesondere überprüfen, ob eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung erfolgt ist.
Eine unzureichende Risikoaufklärung kann insbesondere etwa dann vorliegen, wenn der Fonds als sehr sicher angepriesen und die Möglichkeit der Schließung des Fonds und des Kapitalverlustes verschwiegen wurde. Zudem ist zu prüfen, ob Rückvergütungen, die die Bank im Zuge der Fondsvermittlung möglicherweise erhalten hat (sog. “Kick.Backs”), verschwiegen wurden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auch das Verschweigen von Kick-Backs einen Schadensersatzanspruch des Anlegers auslösen.
Da Schadensersatzansprüche der Verjährung unterliegen, sollten Anleger zügig aktiv werden und etwaige Ansprüche von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.
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