TelDaFax: Insolvenzverwalter klagt erfolgreich auf Rückzahlung
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/insolvenzrecht.html Das Oberlandesgericht Oldenburg gab mit Urteil vom 23. Juli 2015 der Klage des Insolvenzverwalters der TelDaFax Energy GmbH statt. Ein Netzbetreiber muss rund 38.000 Euro zurückzahlen (Az. 1 U 94/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die TelDaFax Energy GmbH zählt zur TelDaFax-Gruppe. Diese hatte ihre Kunden mit günstigen Angeboten für Strom und Gas gelockt. Das Unternehmen geriet zunehmend in die Schlagzeilen, im Herbst 2011 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Insolvenzverwalter der TelDaFax Energy klagte vor dem OLG Oldenburg gegen einen Netzbetreiber aus dem Landkreis Osnabrück auf Rückzahlung von rund 38.000 Euro. Diesen Betrag hatte der Netzbetreiber zwischen Dezember 2010 und April 2011 für die auftragsgemäße Belieferung von TelDaFax-Kunden mit Strom und Gas erhalten. Der Insolvenzverwalter klagte auf Rückzahlung der Summe, da dem Netzbetreiber die drohende Zahlungsunfähigkeit der TelDaFax-Gruppe und damit die Benachteiligung der anderen Gläubiger zu diesem Zeitpunkt schon hätte bekannt sein müssen. Daher könne nach der Insolvenzordnung die Zahlung zurückverlangt werden.
In erster Instanz hatte der Insolvenzverwalter keinen Erfolg, das OLG gab der Klage jedoch statt. Denn spätestens im Dezember 2010 habe der Netzbetreiber die drohende Zahlungsunfähigkeit der TelDaFax Energy erkannt. Daher hätte ihm klar sein müssen, dass andere Gläubiger ihr Geld nicht mehr erhalten werden. Schon seit Oktober 2010 hätten die Medien über die schwere wirtschaftliche Krise der TelDaFax-Gruppe berichtet und auch der Netzbetreiber habe wiederholt Mahnungen verschickt und schließlich mit der fristlosen Kündigung bei weiteren Zahlungsverzögerungen gedroht. Auch zu Vorleistungen sei der Netzbetreiber nicht mehr bereit gewesen. Dadurch sei klar, dass dem Netzbetreiber die drohende Insolvenz der TelDaFax bewusst gewesen sein muss. Daher muss er die 38.000 Euro in die Insolvenzmasse zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Insolvenz eines Unternehmens hinterlässt in der Regel zahlreiche Betroffene. Rechtliche Fragen müssen geklärt werden. Im Insolvenzrecht kompetente Rechtsanwälte unterstützen Schuldner und Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Forderungen.
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