Sunrise Energy GmbH: BaFin gibt Abwicklung auf
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Die Finanzaufsicht BaFin hat der Sunrise Energy GmbH die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung der angenommenen Gelder aufgegeben.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Sunrise Energy GmbH kaufte Anlegerforderungen aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen und aus Festgeldverträgen. Der Kaufpreis sollte ratenweise in Form von gut verzinsten Nachrangdarlehen erbracht werden.
Mit dem Einzug der Forderungen aus den Bauspar- und Versicherungsverträgen und Festgeldvereinbarungen hat die Sunrise Energy GmbH laut BaFin ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. Daher gab die Finanzaufsicht mit Bescheid vom 22. Juni 2015 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte auf. Die Sunrise Energy GmbH legte Widerspruch gegen die Anordnung ein. Mit ihrem Antrag auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Abwicklungsanordnung scheiterte die Sunrise Energy GmbH am Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. Der Antrag wurde am 25. August 2015 abgelehnt. Der BaFin-Bescheid ist von daher sofort vollziehbar aber noch nicht rechtskräftig.
Verbunden mit der Abwicklungsanordnung ist auch die Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Kapitalgeber. Sollte es bei der Auszahlung zu Schwierigkeiten kommen, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html) kompetenten Rechtsanwalt wenden. Zunächst sollte der Rückzahlungsanspruch gegenüber der Gesellschaft erklärt und die Rückabwicklung eingefordert werden.
Sollte es dabei zu Schwierigkeiten kommen, können weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Dabei können die Unternehmensverantwortlichen auch persönlich in Anspruch genommen werden, da sie ein Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben haben. In Betracht können auch Ansprüche gegen die Vermittler kommen, falls sie nicht umfassend über die Risiken von Nachrangdarlehen aufgeklärt oder das Geschäftsmodell nicht auf seine Plausibilität hin überprüft haben.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann besonders dann wichtig werden, wenn die Sunrise Energy GmbH die angenommenen Gelder nicht zurückzahlen kann und Insolvenz anmelden sollte. Denn Nachrangdarlehen werden im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt, d.h. erst werden die Forderungen der anderen Gläubiger bedient.
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