Steuerreform in Österreich setzt Steuersünder unter Druck – Ausweg Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Mit der Verabschiedung der Steuerreform hat sich Österreich quasi vom Bankgeheimnis verabschiedet. Wer noch unversteuerte Einkünfte auf Konten in Österreich hat, kann zur Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) greifen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Anfang Juli hat das Parlament in Österreich die große Steuerreform beschlossen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Von der Reform betroffen sind auch deutsche Bürger mit unversteuerten Kapitaleinkünften auf Konten in Österreich. Denn das Bankgeheimnis gehört praktisch der Geschichte an. Unversteuerte Kapitaleinkünfte können kaum noch vor dem Fiskus verborgen bleiben.
So sieht die Steuerreform u.a. vor, ein zentrales Register für alle Konten und Depots in Österreich einzuführen. Erfasst werden sollen alle Konten und Depots mit Stand 1. März 2015. Die Daten müssen zehn Jahre bis nach der Auflösung des Kontos aufbewahrt werden. Rückwirkend zum 1. März 2015 müssen die Banken auch Auslandsüberweisungen, Bargeldabhebungen oder Wertpapierübertragungen ab einer Höhe von 50.000 Euro melden. Ab dem 1. Januar 2017 sind die Kreditinstitute zudem verpflichtet, die Daten aller Konten ausländischer Bürger zu melden. Bei Bedarf können dann auch die deutschen Behörden auf diese Informationen zugreifen.
Für Steuerhinterzieher mit Auslandskonten in Österreich steigt die Gefahr der Entdeckung damit weiter an. Wer keine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung riskieren möchte, kann noch eine Selbstanzeige stellen. Das ist aber nur möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt wurde. Die Zeit wird langsam knapp. Dennoch muss eine Selbstanzeige immer gründlich vorbereitet werden. Denn die Angaben müssen vollständig und fehlerfrei sein. Nur dann kann die Selbstanzeige wirken. Diese Hürde ist für den Laien kaum zu überspringen.
Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb missglückt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss und können sie so verfassen, dass die strafbefreiende Wirkung eintritt.
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