Steuerhinterziehung: Selbstanzeigen reißen auch 2015 nicht ab
http://www.grprainer.com/steuerberatung/selbstanzeige.html Die Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung reißen auch 2015 nicht ab. Im ersten Halbjahr gingen nach Medienberichten bundesweit rund 10.500 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern ein.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeige bleibt für Steuersünder der alternativlose Weg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Zwar zählte der Fiskus im vergangenen Jahr insgesamt knapp 40.000 Selbstanzeigen, dennoch sind die ca. 10.500 Selbstanzeigen in den ersten sechs Monaten 2015 überraschend viele. Zum Vergleich: 2012 waren es insgesamt nur rund 8.000 Selbstanzeigen, 2011 keine 5.000.
Nachdem die Anforderungen an die Selbstanzeige zum Jahresanfang deutlich verschärft worden waren, wurde allgemein von einem drastischen Einbruch bei den Selbstanzeigen ausgegangen. Dieser Effekt ist ausgeblieben. Die hohe Zahl an Selbstanzeigen kann als Beleg dafür gewertet werden, dass nach wie vor viele Bundesbürger unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten hatten und wahrscheinlich nach wie vor haben.
Gleichzeitig steigt offenbar die Befürchtung, dass das Schwarzgeld im Ausland auffliegt und dann eine Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung droht. Angesichts der Anstrengungen, die nicht nur die Bundesregierung, sondern auch viele andere Staaten, im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung unternehmen, erscheinen diese Befürchtungen berechtigt. Auch immer mehr Banken wollen nicht mehr mitspielen und fordern ihre Kunden auf, reinen Tisch zu machen. Wenn ab 2017 auch noch der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten beginnt, wird die Luft für die Steuerhinterzieher noch einmal deutlich dünner. Der einzige Weg sich vor einer Strafverfolgung und drohenden Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu schützen, ist und bleibt die Selbstanzeige.
Die Selbstanzeige ist allerdings kein Selbstläufer und kann nur wirken, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, vollständig und fehlerfrei ist. Für den Laien ist dies kaum zu bewältigen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Fehlerpotenzial ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie wirkt.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro sorgt die erfolgreiche Selbstanzeige für Straffreiheit. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus zwar Strafzuschläge aber das ist immer noch günstiger als eine Verurteilung.
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