Steuerhinterziehung: Selbstanzeige noch rechtzeitig stellen

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige noch rechtzeitig stellen GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung ist nach Medienberichten auch im ersten Halbjahr 2014 wieder deutlich gestiegen. Voraussichtlich wird sich dieser Trend auch in der zweiten Jahreshälfte fortsetzen. Denn ab 2015 sind deutliche Verschärfungen für die Selbstanzeige geplant. Darauf haben sich die Finanzminister von Bund und Ländern bereits verständigt.

Die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige bleibt aber auch künftig erhalten. Die Bedingungen, damit sie strafbefreiend wirkt, werden allerdings deutlich verschärft. Besonders gravierend ist, dass ab dem kommenden Jahr voraussichtlich alle Steuerverfehlungen der letzten zehn Jahre offengelegt werden müssen. Bislang gilt das nur für die vergangenen fünf Jahre. Durch die angestrebte Verdoppelung dieses Zeitraums wird es schwieriger, alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, zumal auch die involvierten Banken dadurch extrem gefordert sind. Eine Selbstanzeige kann aber nur dann strafbefreiend wirken, wenn sie vollständig ist, d.h. alle nötigen Unterlagen beim Fiskus eingereicht werden, so dass das zuständige Finanzamt dann umgehend einen neuen Steuerbescheid ausstellen kann. Die hinterzogene Summe kann zwar zunächst auch geschätzt werden, diese Schätzung sollte aber möglichst genau und auf keinen Fall zu niedrig sein.

Darüber hinaus muss die Selbstanzeige rechtzeitig erfolgen – bevor die Behörden Ermittlungen aufgenommen haben. Ob der Verdacht, dass sich der Name auf einer angekauften Steuer-CD befinden könnte, schon ausreicht, ist in dieser Frage allerdings strittig.

Die Selbstanzeige ist ein komplexes Feld und sollte daher nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare angefertigt werden. Das Risiko, dass sie fehlerhaft und damit nicht strafbefreiend ist, ist groß. Betroffene können sich aber an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater wenden, die wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirkt.

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