Steuerhinterziehung: Schweizer Banken fordern Kunden zur Selbstanzeige auf
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Schweizer Banken fordern ihre Kunden bei Steuerhinterziehung zur Selbstanzeige auf, damit sie mit dem Kapitel unversteuertes Schwarzgeld abschließen können.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung sind für den deutschen Fiskus eine sprudelnde Einnahmequelle. Nicht nur, weil die Steuerschulden beglichen werden, sondern auch weil die Selbstanzeigen die Behörden auf die Spur zu Schweizer Banken führen. Denn die haben sich möglicherweise der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig gemacht.
Auf diese Weise stießen die deutschen Behörden offenbar auch auf die Basler Kantonalbank (BKB). Wie das Handelsblatt berichtet, habe sich die Bank im Steuerstreit mit einer nordrhein-westfälischen Staatsanwaltschaft nun auf einen Vergleich geeinigt. Die BKB zahlt demnach rund 38 Millionen Euro wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Durch die Auswertung der Selbstanzeigen könnten noch weitere Schweizer Banken ins Visier der deutschen Steuerfahnder geraten. Auch ein Grund, warum die Banken das Kapitel Schwarzgeld beenden wollen und ihre Kunden bei Steuerhinterziehung zur Selbstanzeige auffordern.
Die Luft wird für Steuerhiterzieher in der Schweiz ohnehin immer dünner. Die Alpenrepublik unterzeichnete jüngst ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch mit der EU ab 2018. Hinzu kommt die Veröffentlichung der Namen mutmaßlicher Steuersünder im Internet. Eine Selbstanzeige kann für die Betroffenen der letzte und alternativlose Weg zurück in die Steuerlegalität sein.
Damit eine Selbstanzeige aber auch wirken kann, muss sie vor allem zwei Kriterien erfüllen. Sie muss rechtzeitig vor Entdeckung der Tat gestellt werden und sie muss vollständig sein. Dazu muss sie die steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen zehn Jahre enthalten. Auf Grund dieser Komplexität sollte eine Selbstanzeige nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen, ist groß. Schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen und dann droht nach wie vor eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie wissen wie die Selbstanzeige verfasst werden muss, damit sie wirken kann.
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