Steuerhinterziehung: Schwarze Kassen sollen verschwinden – Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Moderne elektronische Kassen können manipuliert und dadurch Umsätze verheimlicht und Steuern hinterzogen werden. Damit soll bald Schluss sein. Steuersünder können noch eine Selbstanzeige stellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit modernen Ladenkassen lassen sich Umsätze manipulieren. Dadurch entgehen dem Staat Medienberichten zu Folge jährlich rund zehn Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Damit soll jedoch bald Schluss sein. Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen den “schwarzen Kassen” an den Kragen. Sie verständigten sich jetzt darauf, manipulationssichere Kassen einzuführen. Bis zum Herbst soll ein Gesamtkonzept erarbeitet werden. Betroffen sind insbesondere Branchen, in denen noch viel mit Bargeld bezahlt wird.
Kommt der Fiskus Tricksereien und Steuerbetrug durch manipulierte Kassen auf die Spur, drohen den Betroffenen hohe Strafen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu stellen.
Diese muss allerdings rechtzeitig erfolgen. Ist die Tat erst entdeckt, liegt ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor. Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei sein. Schon kleine Fehler führen zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige. Dann kann sie sich nur noch ähnlich wie ein Geständnis strafmildernd auswirken.
Die komplexen Anforderungen an einen Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung sind für den Laien allerdings kaum zu überblicken. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie können jeden Fall individuell einschätzen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie vollständig und fehlerfrei ist.
Bei einer erfolgreichen Selbstanzeige kann die Steuerhinterziehung bis zu einem Betrag von 25.000 Euro komplett straffrei bleiben. Bei höheren Hinterziehungssummen erhebt der Fiskus Strafzuschläge. Diese müssen zusammen mit den Steuerschulden und den fälligen Zinsen beglichen werden. Erst mit Eingang der Zahlung ist eine weitere Strafverfolgung abgewendet.
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