Steuerhinterziehung: Rekord bei Selbstanzeigen in NRW – Selbstanzeige 2015
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Nordrhein-Westfalen verzeichnete 2014 einen neuen Rekord bei Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung. Mehr als 7500 Selbstanzeigen seien bei den Behörden eingegangen, berichtet das Handelsblatt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unter Berufung auf das nordrhein-westfälische Finanzministerium seien im vergangenen Jahr mehr als 7500 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung bei den Behörden in NRW eingegangen, meldet das Handelsblatt. Das sei Rekord und mehr als in den Jahren 2012 und 2013 zusammen. Da die Regeln für die Selbstanzeige zum Jahresbeginn verschärft wurden, wird allgemein mit einem Abklingen der Selbstanzeigen gerechnet.
Allerdings ist es auch 2015 nach wie vor möglich, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Nur die Hürden wurden höher gelegt. Dadurch wird die Selbstanzeige schwieriger und in vielen Fällen für den Steuersünder auch teurer. Dennoch ist sie immer noch ein geeigneter Weg, um eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu vermeiden.
Seit dem 1. Januar kann eine Selbstanzeige nur noch dann zur völligen Straffreiheit führen, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge fällig, die sich nach der Höhe der Hinterziehungssumme staffeln. Bei einer Steuerhinterziehung bis 100.000 Euro wird ein Strafzuschlag von 10 Prozent erhoben, bis zu einer Million Euro wird ein Strafzuschlag in Höhe von 15 Prozent fällig und bei noch höheren Summen werden 20 Prozent aufgeschlagen. Die hinterzogenen Steuern müssen zzgl. Zinsen und ggfs. dem Strafzuschlag innerhalb einer relativ kurzen Frist nachgezahlt werden. Darüber hinaus müssen die Steuerangaben der vergangenen zehn Jahre aktualisiert werden.
Da aber das Entdeckungsrisiko für Steuersünder durch Kooperationen der Staaten untereinander auch 2015 weiter steigen wird, ist die Selbstanzeige immer noch der geeignete Ausweg. Damit sie ihre Wirkung auch entfalten kann, sollte sie allerdings nicht im Alleingang oder mit Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die dafür sorgen, dass die Selbstanzeige alle nötigen Anforderungen erfüllt.
Sollte eine Selbstanzeige bereits fehlgeschlagen sein, sollten die Betroffenen unbedingt anwaltliche Hilfe beanspruchen.
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