GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zeiten, dass Steuerhinterziehung in weiten Teilen der Gesellschaft noch als Kavaliersdelikt angesehen wurde, sind vorbei. Auch die Fälle prominenter Steuersünder haben dazu beigetragen, dass Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu ändern. Der Ruf nach härteren Strafen ist lauter geworden. Die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige die Steuervergehen quasi wieder ungeschehen zu machen, ist aber nach wie vor gegeben und wird auch künftig noch die Brücke zur Rückkehr in die Steuer-Legalität bilden.
Darauf haben sich die Finanzminister von Bund und Ländern verständigt. Allerdings haben sie sich auch darauf geeinigt, dass es ab 2015 deutlich schwieriger und teurer werden wird. Denn künftig müssen die Steuervergehen der vergangenen zehn Jahre und nicht mehr nur fünf Jahre offengelegt werden. Zudem wird es wesentlich höhere Strafzuschläge geben.
Wer also mit einer Selbstanzeige reinen Tisch machen möchte, sollte dies noch in diesem Jahr tun. Allerdings sind die Hürden für eine strafbefreiende Selbstanzeige auch jetzt schon hoch. Sie wirkt nur dann strafbefreiend, wenn sie rechtzeitig und vollständig ist. Wird einer dieser Punkte nicht erfüllt, wirkt die Selbstanzeige nicht mehr strafbefreiend. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass die Selbstanzeige fehlschlägt ist zu hoch. Denn in jedem Fall sind besondere Gegebenheiten zu berücksichtigen. Daher ist es ratsam, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Diese können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige alle nötigen Angaben und Unterlagen enthält und rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird. Nur dann kann sie auch strafbefreiend wirken. Zur Not kann die Höhe der hinterzogenen Steuern auch zunächst geschätzt werden. Diese Schätzung sollte aber möglichst genau und auf keinen Fall zu niedrig sein. Werden die hinterzogenen Steuern nur häppchenweise eingeräumt, geht die Selbstanzeige nach hinten los.
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