Steuerhinterziehung: Bundestag diskutiert Verschärfung der Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Der Deutsche Bundestag berät aktuell über den Gesetzesentwurf zur geplanten Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Vermutlich wird das Gesetz noch vor Weihnachten verabschiedet.
Nach den Beratungen im Bundestag geht der Gesetzesentwurf für die Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in die zuständigen Ausschüsse und in den Bundesrat. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Gesetz noch vor Weihnachten verabschiedet wird und dann am 1. Januar 2015 in Kraft tritt.
Sollte das Gesetz in Kraft treten, wird es für Steuersünder schwerer mittels einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Der Entwurf sieht vor, dass Steuerhinterziehung nur noch dann komplett straffrei bleiben kann, wenn die Summe der hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht übersteigt. Bislang liegt diese Grenze bei 50.000 Euro. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge fällig, die sich je nach der Höhe der hinterzogenen Steuern staffeln. Bei hinterzogenen Steuern bis 100.000 Euro wird demnach ein Strafzuschlag in Höhe von zehn Prozent fällig, bei Beträgen über 100.000 Euro beträgt der Strafzuschlag 15 Prozent und ab einer Million Euro 20 Prozent. Zuzüglich zu den hinterzogenen Steuern müssen auch die Hinterziehungszinsen sofort beglichen werden. Darüber hinaus wird der Berichtigungszeitraum von fünf auf zehn Jahre verdoppelt.
Stellungnahme von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart: Tritt die Gesetzesänderung in Kraft, wird es ab 2015 deutlich schwerer mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Es ist aber nach wie vor möglich. Dabei gilt es auch zu bedenken, dass bei besonders schweren Fällen auch schon heute die Steuerverfehlungen der vergangenen zehn Jahre offen gelegt werden müssen.
Angesichts der Komplexität einer Selbstanzeige ist es ratsam, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Wird die Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst, ist das Risiko groß, dass sie fehlerhaft und damit unwirksam ist.
Da die Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige aller Voraussicht nach am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird, bietet es sich an, die Selbstanzeige noch in diesem Jahr zu stellen.
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