Steuerhinterziehung: Bundestag beschließt Verschärfung der Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Der Deutsche Bundestag gab am 4. Dezember grünes Licht für die Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuersünder müssen sich darauf einstellen, dass ab 2015 strengere Regeln für die Selbstanzeige gelten. Der Bundestag verabschiedete am 4. Dezember den entsprechenden Gesetzesentwurf. Stimmt auch der Bundesrat zu, wird das Gesetz voraussichtlich Anfang 2015 in Kraft treten. Die nächste Sitzung der Länderkammer ist am 19. Dezember.
Die wesentlichen Punkte des Gesetzes sind, dass die Grenze, bei der die Steuerhinterziehung ohne einen Strafzuschlag bleibt, von derzeit 50.000 Euro auf 25.000 Euro sinkt. Übersteigt die Summe der hinterzogenen Steuern diesen Betrag werden entsprechende Strafzuschläge fällig. Bei Beträgen zwischen 25.000 und 100.000 Euro wird ein Strafzuschlag von zehn Prozent erhoben, wurden bis zu einer Million Euro Steuern hinterzogen, beträgt der Strafzuschlag 15 Prozent und bei noch höheren Hinterziehungsbeträgen gilt ein Strafzuschlag von 20 Prozent. Bisher wurde ein pauschaler Strafzuschlag von fünf Prozent bei Beträgen von mehr als 50.000 Euro erhoben. Außerdem müssen die hinterzogenen Steuern samt Zinsen und Strafzuschlag innerhalb einer relativ kurzen Frist beglichen werden.
Darüber hinaus müssen demnächst die Steuerangaben der vergangenen zehn Jahre und nicht mehr nur der vergangenen fünf Jahre offen gelegt werden. Bisher war dies nur bei Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung nötig.
Die Selbstanzeige wird durch die geplanten Verschärfungen für den Steuersünder nicht nur deutlich teurer, sondern auch schwieriger. Denn nach wie vor muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und auch vollständig sein. Trotz der Änderungen bleibt die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung aber auch 2015 nach wie vor möglich und auch machbar.
Damit die Selbstanzeige vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen kann, muss sie fehlerfrei sein. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell würdigen und eine entsprechend wirksame Selbstanzeige verfassen.
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