Steuerhinterziehung: Bankgeheimnis weicht auf – Rechtzeitig Selbstanzeige stellen
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Das Bankgeheimnis in Österreich und der Schweiz weicht mehr und mehr auf. Für Steuerhinterzieher steigt die Gefahr der Entdeckung. Noch können sie eine Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) stellen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Österreich und die Schweiz galten lange als Paradies für Steuerhinterzieher. Doch ihre unversteuerten Einkünfte auf Konten in Österreich und der Schweiz sind längst nicht mehr vor der Entdeckung durch die deutschen Behörden sicher. Schon vor dem Start des automatischen Informationsaustausches von Finanzdaten ab 2017 können sich die Geldhäuer nicht mehr hinter dem Bankengeheimnis verstecken. Der deutsche Fiskus kann sog. Gruppenanfragen an die Banken richten, die dann zur Herausgabe von Informationen verpflichtet sind.
Gruppenanfragen beziehen sich auf bestimmte Verdachtsmomente, die auf eine Vielzahl von Kontoinhabern zutreffen können. Liegen derartige Verdachtsmomente vor, können die deutschen Steuerfahnder seit dem 1.Juli 2014 Gruppenanfragen an die österreichischen Banken richten, die zur Auskunft verpflichtet sind. Diese Anfragen können rückwirkend bis zum 1. Januar 2011 gestellt werden. Bei Schweizer Banken sind die Gruppenanfragen rückwirkend bis zum 1. Februar 2013 möglich. Damit hat der deutsche Fiskus ein scharfes Instrument im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Für Steuersünder ist die Gefahr der Entdeckung selbst dann noch gegeben, wenn sie ihr Auslandskonto in der Schweiz oder Österreich inzwischen aufgelöst haben.
Um einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen, kann nach wie vor eine Selbstanzeige gestellt werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Tat noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Trotz der stetig steigenden Entdeckungsgefahr sollte eine Selbstanzeige aber nicht übereilt verfasst werden. Denn sie muss nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern vollständig und fehlerfrei sein. Dazu muss sie gründlich vorbereitet werden.
Damit die Selbstanzeige gelingt, sollte sie nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Dabei sind Fehler die zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen, schon fast vorprogrammiert. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu beauftragen. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.
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