Selfmade Capital und New Capital Invest: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Malte Hartwieg

Selfmade Capital und New Capital Invest: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Malte Hartwieg GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie verschiedene Medien berichten, ermittelt die Staatsanwaltschaft München gegen Malte Hartwieg wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. Im Zuge der Ermittlungen sollen Hartwiegs Privaträume und Geschäftsräume durchsucht worden sein. Nähere Informationen machte die Staatsanwaltschaft nicht.

Malte Hartwieg und seine Firmen geraten in den vergangenen Wochen immer wieder in die Schlagzeilen. Anleger einiger Selfmade Capital Emirates Fonds und New Capital Invest NCI USA Fonds warten auf ihr Geld – sollen aber die Füße stillhalten, Anlegern des Panthera Global Trading A droh der Totalverlust ihres Geldes und das Emissionshaus Euro Grundinvest hat Hartwieg kürzlich verkauft, ebenso die Vertriebsplattform dima24, die u.a. die Produkte der Emissionshäuser von Hartwieg vertrieb.

Nachdem inzwischen mehrere Strafanzeigen gegen Hartwieg eingegangen sein sollen, hat die Staatsanwaltschaft nun die offiziellen Ermittlungen aufgenommen. Was sich wie ein Wirtschaftskrimi anhört, kann für viele betroffene Anleger mit hohen finanziellen Verlusten enden. Um das zu vermeiden, können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Ansatzpunkte für Schadensersatz können eine fehlerhafte Anlageberatung und mögliche Fehler in den Verkaufsprospekten liefern. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Auch die enge Verknüpfung von dima24 zu den verschiedenen Emissionshäusern wäre sicher einen deutlichen Hinweis wert gewesen. Zudem können die Verkaufsprospekte gründlich unter die Lupe genommen werden. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein möglichst genaues Bild von der Kapitalanlage machen kann. Unvollständige, falsche oder irreführende Angaben können den Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung begründen. Sollte sich der Verdacht auf Kapitalanlagebetrug bestätigen, kommen noch weitere rechtliche Schritte in Betracht.

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http://www.grprainer.com/NCI-New-Capital-Invest.html

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