GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an einer der Prorendita Beteiligungen von Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage unterrichtet werden. Die Verwaltungsgesellschaft benennt die Planung eines Maßnahmenpakets, nach welchem der Handel mit Fondspolicen eingestellt werden solle. Anleger der Prorendita Beteiligungen sollen offensichtlich aktuell von der Verwaltungsgesellschaft über diese Vorgänge informiert werden.
Nach der Fondsgesellschaft wolle diese eine bessere wirtschaftliche Entwicklung abwarten. Die Verringerung der Rückkaufswerte der Policen und einer Reduzierung der Versicherungszahlungen am Ende der Laufzeit durch die britischen Lebensversicherer soll wohl auf Grund der Finanzkrise stattfinden. Dies könnte die Aussichten zahlreicher dieser Gesellschaften, nach den aktuellen Erkenntnissen – wohl insbesondere des Prorendita VIER – unter Umständen zum Nachteil der betroffenen Anleger beeinflusst haben.
Die fünf Prorendita Fonds legten Geld in “gebrauchte” Policen britischer Kapitallebensversicherungen an. Sie wollten die Beiträge der Versicherungsnehmer begleichen und dafür mit den Policen nach deren Belieben Handel treiben können oder die Versicherungsleistung einfordern.
Für Zeichner der fünf Lebensversicherungsfonds “Ideenkapital Prorendita Britische Leben 1 – 5” kommen im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung möglicherweise Schadenersatzansprüche gegen die beratenden Institute in Betracht. Anleger sind deshalb nicht schutzlos gestellt.
Oftmals wurden die Anleger von den Beratern der Institute nicht richtig über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt. Betroffenen Anlegern ist daher anzuraten, ihre Beteiligung an den Lebensversicherungsfonds Prorendita von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. So soll Anlegern in zahlreichen Fällen verschwiegen worden sein, dass es sich vorliegend um eine gesellschaftliche Beteiligung handelt, welche Haftungsrisiken mit sich bringen kann. Auch wenn die beratenden Institute nicht über die ihnen zufließenden Provisionen und Rückvergütungen informiert haben, kann hierin eine Pflichtverletzung liegen, welche zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers führen kann.
Anleger sollten einen erfahrenen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dabei sollten sich die Anleger jedoch nicht zu viel Zeit lassen, da für viele dieser Schadenersatzansprüche die Verjährung drohen kann.
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