Prokon: Insolvenzverwalter kündigt Schadensersatzklage an

Prokon: Insolvenzverwalter kündigt Schadensersatzklage an GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wenige Tage vor der Gläubigerversammlung der insolventen Prokon Regenerative Energien GmbH am 22. Juli kommt das Unternehmen nicht zur Ruhe. Nachdem die Staatsanwaltschaft inzwischen wegen Insolvenzverschleppung und anderer Wirtschaftsdelikte gegen den Prokon-Gründer ermittelt, kündigt jetzt auch der Insolvenzverwalter eine umfangreiche Schadensersatzklage noch in diesem Jahr gegen ihn an.

Wie der Insolvenzverwalter ausführt, habe der Firmengründer ungeprüft unbesicherte Kredite in Millionenhöhe vergeben und den Genussrechte-Inhabern schweren Schaden zugefügt. Auch die Jahresabschlüsse von Prokon wiesen schwere Mängel auf. Darüber hinaus gebe es Indizien, dass der ehemalige Prokon-Chef bereits 2013 von den massiven Zahlungsschwierigkeiten bei Prokon gewusst haben könne.

Weiter führt der Insolvenzverwalter aus, dass es bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht nur um Insolvenzverschleppung, sondern auch um Betrugsverdacht und Untreue gehe. Auch von einem Schneeballsystem ist die Rede. Dies habe ihm die Staatsanwaltschaft bestätigt. Offiziell hat die Staatsanwaltschaft bislang nur die Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung und weiterer Wirtschaftsdelikte eingeräumt.

Für die Inhaber der Prokon-Genussrechte wird es kurz vor der Gläubigerversammlung am 22. Juli in Hamburg immer unübersichtlicher. Vor ihnen stehen schwere Entscheidungen und beinahe täglich gibt es neue Schlagzeilen rund um das Unternehmen. Klar scheint inzwischen, dass eine Rettung des Unternehme angestrebt wird und den Anlegern unterschiedliche Optionen, z.B. die Wandlung der Genussrechte in Eigenkapital, angeboten werden. Das beinhaltet natürlich auch rechtliche Konsequenzen. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt kann die Anleger in diesen Dingen beraten und sie im weiteren Insolvenzverfahren unterstützen. Außerdem kann er sich auch um die korrekte Anmeldung der Forderungen kümmern.

Darüber hinaus kann er prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können und welche rechtlichen Schritte gegen den Prokon-Gründer unternommen werden können, wenn sich die Vorwürfe bestätigen sollten.

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