P&R Container – Möglichkeiten der Anleger nach der Insolvenz
Forderungen im Insolvenzverfahren können geschädigte P&R Anleger noch nicht anmelden. Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater oder Vermittler können sie hingegen schon jetzt prüfen lassen.
Mitte März stellten bekanntlich die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, die P&R Gebraucht-Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH Insolvenzantrag. Aufgabe der vorläufigen Insolvenzverwalter ist nun u.a. die Bestandsaufnahme, die Prüfung einer möglichen Fortführung des Geschäftsbetriebs, die Einleitung vermögenssichernder Maßnahmen und letztlich auch die Prüfung, ob ausreichend Masse vorhanden ist, um die Insolvenzverfahren regulär zu eröffnen. Erst wenn die Insolvenzverfahren regulär eröffnet sind, können die P&R Anleger auch ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Bis es soweit ist, können allerdings noch einige Monate vergehen.
Ebenso muss die Frage geklärt werden, ob die P&R Anleger überhaupt das Eigentum an den Container erworben haben. Dazu müssten die Container aber eindeutig bestimmt und identifizierbar sein. Sind die Anleger Eigentümer der Container geworden, können sie Aussonderungsrechte, d.h. Ansprüche aus Herausgabe der Container, haben. Dann würden die Container zwar nicht in die Insolvenzmasse fließen, allerdings wären die Eigentümer dann auch für die weitere Bewirtschaftung zuständig, was ebenfalls zu Problemen führen kann, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Vor der Eröffnung der Insolvenzverfahren sind also noch einige Fragen zu klären, während rund 50.000 geschädigte P&R Anleger um ihr investiertes Geld bangen. Sie müssen allerdings nicht die Eröffnung der Insolvenzverfahren abwarten, sondern können schon jetzt ihre Schadensersatzansprüche gegen die Anageberater und Vermittler wegen einer fehlerhaften Anlageberatung prüfen lassen. Zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen können sie sich an einen im Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Die P&R Container-Direktinvestments sind für die Anleger mit erheblichen Risiken verbunden gewesen, die sogar über den Totalverlust des investierten Geldes hinausgehen können. Über diese Risiken hätten die Berater bzw. Vermittler die Anleger aufklären müssen. Ebenso hätten sie das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. Haben die Berater oder Vermittler ihre Informationspflichten verletzt, können sie sich schadensersatzpflichtig gemacht haben.
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