MS Deutschland an US-Investor verkauft
http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Die MS Deutschland wurde an einen US-Investor verkauft, teilt der Insolvenzverwalter mit. Der Verkaufspreis sei mit dem Gläubigerausschuss abgestimmt. Anlegern können dennoch Verluste drohen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die als Traumschiff bekannte MS Deutschland hat einen neuen Besitzer. Ein US-Unternehmer mit einschlägiger Erfahrung im internationalen Kreuzfahrtgeschäft habe das Schiff gekauft, teilt der Insolvenzverwalter am 24. März mit. Der Käufer soll eine Anzahlung in einstelliger Millionenhöhe geleistet haben. Der Rest des Kaufpreises soll bezahlt werden, wenn das Kreuzfahrtschiff voraussichtlich Ende Mai an den neuen Besitzer übergeben wird. Über die Höhe des Kaufpreises ist nichts bekannt, er sei aber mit dem Gläubigerausschuss der Beteiligungsgesellschaft abgestimmt. Die MS Deutschland soll auch wieder in See stechen, die Besatzung werde zu großen Teilen übernommen, heißt es.
Ob der Kaufpreis ausreicht, um die Verbindlichkeiten in Höhe von rund 60 Millionen zu decken, ist ungewiss. Seit Januar 2015 befindet sich die MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft im vorläufigen Insolvenzverfahren. 2012 hatte sie eine Anleihe mit einem Gesamtvolumen von bis zu 60 Millionen Euro und einem Zinssatz von 6,875 Prozent begeben. Da über weitere Details des Verkaufs Stillschweigen vereinbart wurden, kann derzeit nicht seriös beantwortet werden, ob die Forderungen der Anleihe-Gläubiger komplett bedient werden können. Finanzielle Verluste sind allerdings nicht auszuschließen.
Die Anleihe-Gläubiger haben aber nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Grundlage für die Schadensersatzansprüche kann besonders die Prospekthaftung sein. Denn die Anleihe war offenbar nicht mit der MS Deutschland besichert.
Angaben im Verkaufsprospekt müssen aber vollständig und wahrheitsgemäß sein. Schon irreführende Angaben können zu einem falschen Bild der Kapitalanlage führen und die Anleger beteiligen sich dann quasi unter falschen Voraussetzungen. Liegen Prospektfehler vor, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Das gilt auch wenn die Anlageberatung fehlerhaft war und Risiken verschwiegen wurden.
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