GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus MPC Capital hat den Dachfonds MPC Santa P-Schiffe 2 gemeinsam mit der Offen Reederei 2007 aufgelegt. Der Dachfonds beteiligte sich an den vier Panamax-Vollcontainerschiffen Santa Pamina, Santa Placida, Santa Pelagia und Santa Petrissa. Die Schiffsgesellschaften der Santa Pelagia und Santa Petrissa meldeten bereits 2013 Insolvenz an. Nun folgte die Santa Pamina. Nach Angaben des “fondstelegramm” eröffnete das Amtsgericht Niebüll das vorläufige Insolvenzverfahren (Az.: 5 IN 97/14).
Die Beteiligung an dem Dachfonds verlief für die Anleger eher enttäuschend. Nachdem nun drei der vier Schiffe, in die der Dachfonds investierte, vor der Insolvenz stehen, wird die wirtschaftliche Situation des Fonds immer dramatischer. Die Anleger müssen mit finanziellen Verlusten rechnen.
In dieser schwierigen Situation können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können beispielsweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. So hätten die Anleger umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen.
Abgesehen von der allgemeinen und immer noch anhaltenden Krise der Schifffahrt hat der Dachfonds MPC Santa P-Schiffe 2 mit zwei weiteren gravierenden Problemen zu kämpfen. So bereiteten Wechselkursschwankungen und der Höhenflug des Yen Schwierigkeiten. Darüber hinaus wird der Panama-Kanal ausgebaut, so dass künftig wesentlich größere Schiffe die Verbindung zwischen Atlantik und Pazifik durchqueren können. Das könnte für Schiffe der Panamax-Klasse einen erhöhten Konkurrenzdruck in einer ohnehin schon angespannten Situation bedeuten. Für die Anleger kann am Ende der Totalverlust ihres investierten Geldes stehen. Insofern kann von einer sicheren Kapitalanlage nicht die Rede sein.
Die Anleger hätten nicht nur über die Risiken, sondern nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch über die Vermittlungsprovisionen (Kick-Backs) für die Bank aufgeklärt werden müssen. Wurden Risiken oder Provisionen verschwiegen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
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