MPC CPO Nordamerika Schiffe 1: Anlegern drohen Verluste
http://www.grprainer.com/MPC-Schiffsfonds.html Der Schiffsfonds MPC CPO Nordamerika Schiffe 1 befindet sich offenbar in massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Anlegern kann der Totalverlust ihrer Einlage drohen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Schiffsfonds CPO Nordamerika Schiffe 1 wurde 2008 vom Emissionshaus MPC Capital aufgelegt. Der als Dachfonds konzipierte Fonds investierte in die fünf Panamax Vollcontainerschiffe MS CPO Richmond, MS CPO Charleston, MS CPO Jacksonville, MS CPO Boston und MS CPO Philadelphia. Anleger haben sich mit knapp 86 Millionen Euro an dem Fonds beteiligt.
Allerdings entwickelte sich ihre Kapitalanlage nicht wie prognostiziert. Ausschüttungen blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück bzw. ganz aus. Nun könnte es noch dicker für die Anleger kommen. Die Treuhänderin teilte offenbar mit, dass die Liquidität nicht ausreichen werde, um die Forderungen der Banken zu bedienen. Bei drei der fünf Schiffsgesellschaften drohe die Insolvenz.
In vergleichbaren Situationen werden Anleger häufig aufgefordert, frisches Kapital “nachzuschießen”. Das ist aber auch mit dem Risiko verbunden, dass die finanziellen Verluste noch höher ausfallen werden und eine nachhaltige Sanierung der Fondsgesellschaft ist dadurch keineswegs gesichert. Auf der anderen Seite drohen den Anlegern auch im Fall einer Insolvenz massive Verluste bis hin zum Totalverlust. In dieser schwierigen Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Diese können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage angepriesen. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört aber ebenso eine umfassende Aufklärung über die Risiken. Denn die Anleger erwerben unternehmerische Beteiligungen. Das bedeutet, dass ihnen auch der Totalverlust ihrer Einlage drohen kann. Über dieses und weitere Risiken müssen sie ebenso informiert werden wie über die Rückvergütungen, die die vermittelnde Bank erhält. Diese sog. Kick-Backs müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend offen gelegt werden.
Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung in Frage kommen, falls die Angaben in den Verkaufsprospekten unvollständig, falsch oder auch nur irreführend waren.
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