Medico Fonds 2, 3, 18 und 41 im vorläufigen Insolvenzverfahren
http://www.grprainer.com/Medico-Fonds.html Der März war bislang ein schwarzer Monat für Anleger der Medico Fonds. Über vier Fondsgesellschaften wurde am Amtsgericht Düsseldorf am 18. und 19. März das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Medico Fonds der Gebau-Gruppe beschäftigten das Amtsgericht Düsseldorf. Am 18. und 19. März wurden die vorläufigen Insolvenzverfahren über den Medico Rendite Fonds Nr. 2, Objekt Berlin KG (Az.: 503 IN 42/15), den Medico Rendite Fonds Nr. 3, Berlin Wilhelmstraße KG (Az.: 503 IN 45/15), den Medico Fonds Nr. 18, Manfred Kreienkamp KG (Az.: 503 IN 48/15) und den Medico Fonds Nr. 41, Objekt Gera KG (Az.: 503 IN 44/15) eröffnet. Den Anlegern droht im Insolvenzfall der Totalverlust des eingesetzten Geldes.
Die Medico Fonds waren besonders bei Ärzten und Apothekern beliebt. Allerdings gerieten einige der Fondsgesellschaften schon vor längerer Zeit in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die nun offenbar in den Insolvenzanträgen mündeten. Der vorläufige Insolvenzverwalter betonte gegenüber dem “Manager Magazin”, dass versucht werde, die geschlossenen Immobilienfonds zu sanieren. Ob dies gelingt, ist allerdings fraglich. Anleger müssen jedenfalls erhebliche finanzielle Verluste befürchten.
Um den Schaden abzuwenden, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen ob Ansprüche auf Schadensersatz bestehen und diese dann auch geltend machen. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Denn mit den Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds erwerben sie in der Regel unternehmerische Beteiligungen mit allen Chancen und Risiken. Zu diesen Risiken zählt u.a. auch der Totalverlust des investierten Geldes. Dennoch wurden die Fonds erfahrungsgemäß auch an sicherheitsorientierte Anleger, die beispielsweise in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt.
Schadensersatzansprüche können zudem entstanden sein, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden.
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