Marketing Terminal GmbH: Gläubiger müssen Forderungen bis zum 16. Juli anmelden

Marketing Terminal GmbH: Gläubiger müssen Forderungen bis zum 16. Juli anmelden

Marketing Terminal GmbH: Gläubiger müssen Forderungen bis zum 16. Juli anmelden

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html Das offizielle Insolvenzverfahren über die Marketing Terminal GmbH wurde am 1. Mai am Amtsgericht München eröffnet (Az.: 1507 IN 3130/14). Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 16. Juli anmelden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Während die Staatsanwaltschaft Augsburg und die Kriminalpolizei Kempten weiter gegen die Marketing Terminal GmbH ermitteln, wurde inzwischen das reguläre Insolvenzverfahren über die Gesellschaft eröffnet. Gläubiger müssen ihre Forderungen nun bis zum 16. Juli 2015 beim Insolvenzverwalter anmelden. Voraussichtlich werden sie in den nächsten Tagen von der Insolvenzverwaltung dazu aufgefordert.

Wie der Insolvenzverwalter gegenüber der Süddeutschen Zeitung mitteilte, seien bisher Vermögensgegenstände im Wert von rund einer Million Euro sichergestellt worden. Der Insolvenzverwalter äußerte sich optimistisch, dass diese Summe noch steigen werde, so dass die Gläubiger mit einer höheren Insolvenzquote rechnen könnten als in vergleichbaren Fällen. Allerdings können nur angemeldete Forderungen im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden. Daher ist für die Anleger zunächst die Forderungsanmeldung wichtig.

Es ist allerdings nicht damit zu rechnen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um alle Forderungen zu bedienen. Deshalb sollten geschädigte Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der sie auch im Insolvenzverfahren vertreten kann.

Die Marketing Terminal GmbH steht im Verdacht, rund 9.000 Anleger mit einem ausgeklügelten Schneeballsystem betrogen zu haben. Der Schaden wird auf ca. 40 Millionen Euro geschätzt. Werbung im Internet sollte den Anlegern hohe Renditen bringen. Anfangs flossen auch die Ausschüttungen. Allerdings wurden diese mutmaßlich nicht aus erwirtschafteten Gewinnen erzielt, sondern das Geld neuer Anleger dazu verwendet. Im Sommer 2014 flog das System auf. Der Geschäftsführer sitzt in Untersuchungshaft, gegen weitere Verdächtige wird ermittelt. Nachdem die Ermittlungen bekannt wurden, folgte schon bald der Insolvenzantrag des Unternehmens. Nun wurde das reguläre Insolvenzverfahren am Amtsgericht München eröffnet.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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