M&A Transaktionen: Mehr Kontrolle bei Übernahmen und Beteiligungen
Deutsche Firmen sind für ausländische Investoren nach wie vor ein beliebtes Investitionsziel. Künftig will die Bundesregierung bei solchen M&A-Transaktionen schneller eingreifen können.
Firmenübernahmen und Fusionen haben auch im Jahr 2018 Konjunktur. Zuletzt rückten immer mehr Finanzdienstleister in den Mittelpunkt. Doch grundsätzlich ziehen sich die M&A-Transaktionen quer durch alle Branchen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Dabei sind auch nach wie vor deutsche Firmen ein beliebtes Ziel für ausländische Investoren. Das ist – zumindest in sensiblen Branchen wie Rüstung oder Informationstechnologie – nicht immer nach dem Geschmack der Bundesregierung. Deshalb möchte die Regierung ihre Interventionsmöglichkeiten stärken und M&A-Transaktionen stärker kontrollieren können. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte Anfang August gegenüber der “Welt”, dass die Eingriffsschwelle für die Bundesregierung gesenkt werden solle.
Demnach ist eine Novelle der Außenwirtschaftsverordnung geplant. Übernahmen und Beteiligungen sollen dann bereits geprüft werden können, wenn ein Investor, der nicht aus der EU kommt, eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mindestens 15 Prozent an dem deutschen Unternehmen erwirbt. Bisher hat die Regierung in solchen Fällen ein Vetorecht, wenn ein Investor aus dem Nicht-EU-Ausland 25 Prozent an einer deutschen Firma erwerben will.
Ziel der Maßnahme ist es, bei Übernahmen bei kritischen Infrastrukturen genauer hinschauen zu können und den Deal ggf. auch untersagen zu können. Dies gilt insbesondere für sensible Branchen. Neben Verteidigung und Sicherheitstechnologien gehören z.B. auch Unternehmen aus dem Bereich der Telekommunikation, Trinkwasserversorgung, Bargeldversorgung oder Straßenverkehr zu diesen sensiblen Bereichen. Ein entsprechendes Gesetz kann möglicherweise noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Trotz der geplanten Absenkung der Prüfschwelle soll Deutschland für ausländische Investoren attraktiv bleiben. M&A-Transaktionen sind also nach wie vor erwünscht. Allerdings dürften sie sich in einigen Bereichen demnächst als schwieriger erweisen, wenn die nationale Sicherheit dadurch bedroht sein könnte. Um Übernahmen, Beteiligungen oder Fusionen zu verhindern, müssen allerdings schon gewichtige Gründe vorliegen.
Investoren und Unternehmer, die an einem Kauf bzw. Verkauf interessiert sind, können sich von im Bereich M&A erfahrenen Rechtsanwälten beraten lassen.
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