Lkw-Kartell – Nun auch Schadensersatzklagen gegen Scania möglich

Lkw-Kartell – Nun auch Schadensersatzklagen gegen Scania möglich

Lkw-Kartell – Nun auch Schadensersatzklagen gegen Scania möglich

Lkw-Kartell - Nun auch Schadensersatzklagen gegen Scania möglich

Im vergangenen Sommer verhängte die EU-Kommission hohe Geldbußen gegen fünf Lkw-Hersteller wegen Verstößen gegen das Kartellrecht. Nun wird auch der schwedische Lkw-Bauer Scania zur Kasse gebeten.

Das sog. Lkw-Kartell sorgte im vergangenen Sommer für Schlagzeilen. Wegen illegaler Absprachen hatte die EU-Kommission gegen die Hersteller MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault Geldbußen von insgesamt knapp 2,9 Milliarden Euro verhängt. Scania hatte sich an dem Vergleich nicht beteiligt und die Kartellvorwürfe bestritten. Daher setzte die EU-Kommission ihre Untersuchungen gegen Scania fort. Ergebnis: Der Lkw-Hersteller muss eine Geldbuße von rund 880 Millionen Euro wegen Verstoßes gegen EU-Kartellvorschriften zahlen, teilte die Kommission am 27. September 2017 mit.

Zwischen 1997 und 2011 hatten die Kartellanten illegale Absprachen getroffen. Die Kommission stellte nun fest, dass auch Scania über einen Zeitraum von 14 Jahren an diesen Absprachen beteiligt war. Insbesondere geht es dabei um Absprachen der Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lastwagen, Absprache des Zeitplans für die Einführung von Technologien zur Senkung der Emissionen und die Weitergabe dieser Kosten an die Kunden. Das Kartell ersteckte sich über den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Nachdem die Untersuchungen der Kommission nun abgeschlossen sind, können alle Geschädigten des Kartells, Privatpersonen ebenso wie Unternehmen, Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten geltend machen. Es ist davon auszugehen, dass sie zwischen 1997 und 2011 um etwa 10 bis 20 Prozent überhöhte Preise für die Lkw gezahlt haben, unabhängig davon, ob sie gekauft oder geleast wurden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Der Vorteil ist, dass das rechtswidrige Verhalten der Kartellanten nicht mehr nachgewiesen werden muss. Dadurch ist der Weg für Schadensersatzansprüche frei. Dabei kann die Höhe des Schadens die Geldbußen deutlich übersteigen. Betroffene können sich zur Durchsetzung und Wahrung ihrer Interessen an im Kartellrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden.

Durch die illegalen Kartellabsprachen ist vielen Unternehmen ein erheblicher Schaden entstanden. Nun besteht die Möglichkeit, den finanziellen Schaden auszugleichen und damit ggf. auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten.

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GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

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