Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Eine unserer Kernkompetenzen im Arbeitsrecht ist die Vertretung von Arbeitnehmern wie auch Arbeitgebern in Kündigungsschutzverfahren. Will sich ein Arbeitnehmer gegen eine Kündigung zur Wehr setzen, ist dafür bei bestehendem Kündigungsschutz in aller Regel die Kündigungsschutzklage das richtige Mittel. Für eine erfolgreiche Vertretung benötigt der Anwalt dann eine Reihe von Unterlagen. Welche das sind und zu welchem Zweck sie benötigt werden, erklärt der folgenden Artikel.
Arbeitsvertrag und Änderungsverträge
Der Arbeitsvertrag wird im Kündigungsschutzprozess allein schon deshalb benötigt, um darzulegen, dass und seit wann ein Arbeitsverhältnis besteht. Auch können die darin geregelten Modalitäten bzw. Änderungen derselben durch Änderungsverträge ggf. relevant werden. Wer keinen schriftlichen Vertrag hat und trotzdem gegen Zahlung Arbeitsleistungen erbringt, hat trotzdem einen Arbeitsvertrag, dann unter Umständen bloß einen mündlichen. In dem Fall kann man sich aber auf die Gehaltsabrechnungen stützen.
Gehaltsbescheinigungen
Gerade bei den Gehaltsabrechnungen werden Mandaten oft skeptisch und fragen, wozu diese benötigt werden. Zunächst einmal unterliegt der beratende Anwalt natürlich einer Verschwiegenheitspflicht. Das Gehalt wird dadurch also nicht in irgendeiner Form öffentlich gemacht. Relevant ist es für die Berechnung des Streitwertes der Sache. Dieser ist wiederum Grundlage für die Berechnung von Gerichtskosten und Anwaltskosten. Abhängig davon, ob das Arbeitsentgelt des Mandanten schwankt oder über den gesamten Zeitraum der Beschäftigung gleichgeblieben ist, werden dann mehrere Abrechnungen benötigt oder nur eine.
Zwischenzeugnisse
Im Kündigungsschutzprozess wird oftmals auch über ein Arbeitszeugnis gestritten. Gibt es Zwischenzeugnisse, lässt sich auf deren Grundlage eine bestimmte Leistung des Arbeitnehmers beweisen.
Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber
Gab es schon vorausgehenden Schriftverkehr mit der anderen Seite, also aus Arbeitnehmersicht mit dem Arbeitgeber, ist auch der von Bedeutung für den vertretenden Fachanwalt oder Rechtsanwalt, um dies im Prozess zu berücksichtigen.
Vollmacht
Zwar nicht unbedingt erforderlich, aber dennoch meist gewünscht ist eine Vollmacht, aus der die Bevollmächtigung des Anwalts zur Vertretung in der Sache durch den Mandanten hervorgeht. Die kann oft online heruntergeladen und dann ausgefüllt zurück an den Anwalt geschickt werden per Mail oder Post.
Prozesskostenhilfeantrag
Erfolgt die Vertretung auf Basis von Prozesskostenhilfe, muss der Mandant einen entsprechenden Antrag ausfüllen und diesen ebenfalls an den Anwalt übersenden.
Anwendbare Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Ebenfalls wichtig sein können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die besondere Regelungen für den Betroffenen vorsehen. Sofern es solche gibt, die anwendbar sind, sollten auch diese übersendet werden.
Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag?
Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de
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Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.
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16.10.2017
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