Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Kündigungen, Werkschließungen, Stellenabbau – besonders oft findet das vor Weihnachten statt, siehe Air Berlin-Insolvenz und Siemens-Stellenabbau. Generell gibt es bei Arbeitgebern eine Tendenz, Kündigungen zum Jahresende auszusprechen, oder zu der Zeit Aufhebungsverträge anzubieten. Warum ist das so? Und worauf sollten gekündigte Arbeitnehmer achten aus Sicht eines Arbeitsrechtlers?
Nur manchmal liegt es an den Kündigungsfristen: Einige Arbeitsverhältnisse sehen eine Kündigungsfrist zum Quartalsende vor, Kündigungen dieses Quartals führen dann quasi mitten in der Weihnachtszeit zur Arbeitslosigkeit – keine schöne Bescherung. Häufiger sind unternehmens-psychologische Gründe: Firmenchefs machen gern zum Jahresende reinen Tisch, man möchte einen guten Start ins neue Jahr, möglichst ohne Belastungen, mit weniger Personalkosten oder weniger Konflikten im Team. Die scheinbar einfache Lösung: Kündigungen zum Jahresende.
Was kann man Arbeitnehmern raten bei einer Kündigung in der Weihnachtszeit? Arbeitnehmer haut das regelmäßig um. Man ist durch die Vorweihnachtszeit schon gestresst genug, hat vielleicht private Sorgen, die vor Weihnachten ebenfalls gern hochkommen, nicht selten mit voller Wucht. Zum Jahresende ist dann auch noch das Bankkonto geplündert. Da ist es verständlich, wenn man davor zurückschreckt, sich nach einer Kündigung Rat zu holen bei einem Anwalt. Doch genau das sollte man tun.
Jede Kündigung sollte man besprechen mit einem erfahrenen Experten für Kündigungsschutz. Wehren Sie sich gegen die Kündigung! Erfahren Sie von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, ob es sich lohnt, gegen die Kündigung vorzugehen, mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht. Häufig lohnt es sich!
Viele Kündigungen verstoßen gegen das Kündigungsschutzgesetz oder gegen andere Arbeitnehmer-Schutzrechte. Arbeitgeber machen regelmäßig Fehler bei einer Kündigung: Mal sind es Form-Fehler, mal war die Sozialauswahl fehlerhaft, oder die Kündigung war unverhältnismäßig. Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht deckt solche Fehler auf. Arbeitgeber zahlen dann regelmäßig lieber eine Abfindung, als vor Gericht zu verlieren. Und solche Abfindungen fallen oft überraschend hoch aus; Arbeitgeber vermeiden es regelmäßig (fast) um jeden Preis, einen einmal entlassenen Arbeitnehmer wiedereinzustellen.
Finden Sie heraus, ob Ihre Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat, und wie Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung stehen im Fall einer Kündigung. Gekündigten Arbeitnehmern biete ich hierzu ein kostenloses und unverbindliches Telefonat an. Sie erreichen mich in meinen Fachanwaltskanzleien in Berlin und Essen. Meine Mitarbeiter vermitteln das Gespräch mit mir sehr zeitnah. Achten Sie bitte unbedingt auf die Fristen des Arbeitsrechts: Schon wenige Tage nach einer Kündigung kann man Rechte wegen Fristablaufs verlieren! Rufen Sie mich, oder einen anderen Experten Ihrer Wahl, bitte am Tag Ihrer Kündigung oder spätestens am darauf folgenden Tag an. Auf Ihren Anruf freue ich mich!
Über 18 Jahre Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen und Abfindungs-Verhandlungen, Vertretung bundesweit:
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