Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit? Achtung Air Berlin-Mitarbeiter

Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit? Achtung Air Berlin-Mitarbeiter

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Kündigung wegen vorgetäuschter Krankheit? Achtung Air Berlin-Mitarbeiter

Arbeitsrecht

Bei Air Berlin werden zahlreiche Arbeitnehmer gleichzeitig krank, Presseberichten zufolge könnten sich die Mitarbeiter dazu vorher verabredet haben, und zwar in einer Chatgruppe, zu der nur Air Berlin-Mitarbeiter Zugang haben. Der vermutete Grund: Um Druck aufzubauen gegen den Arbeitgeber. Nur: Arbeitnehmer riskieren die fristlose Kündigung, wenn sie Krankheit und Arbeitsunfähigkeit vortäuschen. Der Arbeitgeber kann unter Umständen schon bei einem dringenden Verdacht kündigen.

Verabredungen zum “krankfeiern” sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn man die Krankheit nur vortäuscht und nicht zur Arbeit erscheint, obwohl man eigentlich arbeitsfähig ist, begeht man eine schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung.

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist zwar schwer zu beweisen. So gut wie nie gelingt der Beweis, dass ein Mitarbeiter tatsächlich nicht an der Krankheit leidet, die der Arzt diagnostiziert hat. Manchmal gelingt es Arbeitgebern oder Detektiven allerdings, Umstände zu ermitteln und gerichtsfest zu beweisen, die den Verdacht einer Täuschungshandlung nahelegen. Dann hat der Arbeitnehmer schlechte Karten vor Gericht: Arbeitsgerichte akzeptieren fristlose Kündigung regelmäßig auch dann, wenn es einen erheblichen Verdacht gibt, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht ist.

Wer seinen Kollegen chattet, er werde morgen krankfeiern, oder wer jemanden auffordert zum krank sein, geht ein großes Risiko ein. Wenn sich das beim Arbeitgeber herumspricht, wenn dem Arbeitgeber der Chatverlauf in die Hände fällt oder wenn es Zeugen gibt, kann man dafür die fristlose Verdachtskündigung bekommen. Dann kann der Arbeitgeber unter Umständen den dringenden Verdacht vor dem Arbeitsgericht begründen.

Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Seien Sie vorsichtig, was Sie sagen oder schreiben! Rechnen Sie immer damit, dass Online-Kommunikation auch von Personen gelesen werden, für die sie nicht bestimmt ist. Da braucht nicht einmal ein Detektiv am Werk zu sein, häufig ist es Schusseligkeit oder ein dummer Zufall: Mal lässt jemand ein Handy liegen, oder man leitet eine Mail versehentlich weiter, oder eine versehentlich archivierte Mail taucht unerwartet wieder auf. Oder es meldet sich ein Zeuge, der kompromittierende Chatverläufe aufgezeichnet hat.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Auch wenn der Arbeitgeber vorgibt, sie kündigen zu dürfen: Die Hürden für eine fristlose Kündigung sind hoch, Verdachtskündigungen wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit sind fast immer Grenzfälle. Rufen Sie mich gern an in meiner Fachanwalts-Kanzlei für Arbeitsrecht, 030-4000 4999: Kostenlos und unverbindlich bespreche ich mit Ihnen die Chancen einer Kündigungsschutzklage und die Aussichten auf eine hohe Abfindung.

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