Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Vor dem Arbeitsgericht gibt es keinen “Anwaltszwang.” Gegen eine Kündigung kann man sich auch allein mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Doch macht das Sinn? Und: Wann lohnt es sich, die Klage von einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht führen zu lassen? Antworten hat Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.
Bei Kündigungsschutzklagen geht es um sehr viel. Der Arbeitgeber riskiert die Nachzahlung mehrerer Monatsgehälter und Sozialversicherungsbeiträge mitsamt dem Arbeitgeberanteil. Kommt es zur Berufung oder zur Revision, kann daraus gut und gerne ein 6-stelliger Betrag werden. Einigt man sich vor Gericht auf eine Abfindung, kann ein prozesserfahrener Arbeitsrechtler hohe Summen erreichen, oder im Fall des Arbeitgebervertreters eben auch verhindern.
Hinzu kommt: Zwingt das Arbeitsgericht den Arbeitgeber zur Wiedereinstellung des Mitarbeiters, belastet das regelmäßig die Arbeitsatmosphäre vor allem in nicht so großen Unternehmen. Arbeitgeber haben also Grund genug, sich von Top-Kräften vertreten zu lassen. Das sind entweder fähige und gewiefte Personaler oder erfahrene und auf Kündigungsschutzklagen spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht. Arbeitnehmer müssen dem etwas entgegensetzen, wenn sie mit ihrer Klage Erfolg haben wollen!
Wenn die Kündigungsschutzklage ausreichend Aussicht auf Erfolg hat, lohnt es sich für den Arbeitnehmer fast immer, einen Anwalt zu beauftragen. Die Kosten, die der Anwalt in Rechnung stellt, sind gesetzlich normiert in einer anwaltlichen Gebührentabelle, nach der fast alle Anwälte im Arbeitsrecht abrechnen. Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Streitwert der Klage: Je höher das Gehalt des gekündigten Mitarbeiters, desto höher der Streitwert und damit die Anwaltsgebühr. Und da sich Abfindungen regelmäßig auch am Gehalt orientieren, kann man sagen: Je höher die Abfindung, die erreicht werden kann, desto mehr kostet es, einen Anwalt mit der Klage zu beauftragen. Allerdings: Die Anwaltskosten steigen nicht proportional zu dem möglichen Abfindungsergebnis – sie steigen deutlich langsamer. Rechenbeispiele finden Sie auf meiner Website http://kuendigung-anwalt.de/prozesskosten
Stellt der Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht für das gesamte Verfahren Gebühren von 2.000-2.500 EUR in Rechnung, lohnt sich das allemal, wenn er beispielsweise eine Abfindung von 25.000 EUR aushandelt, und darüber hinaus die Anordnung einer Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes verhindert, Nebenansprüche in den gerichtlichen Abfindungsvergleich aufnimmt, die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld verhindert, und für ein sehr gutes Arbeitszeugnis sorgt. Anwaltliches Geschick und kluge Verhandlungstaktik sind in den hart geführten Abfindungsverhandlungen vor dem Arbeitsgericht Gold wert. Allein erreicht ein Arbeitnehmer regelmäßig deutlich schlechtere Verhandlungsergebnisse.
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