Krüger Sachwert: Ehemalige Vertriebsfirma von Malte Hartwieg meldet Insolvenz an
http://www.grprainer.com/Euro-Grundinvest-AG.html Die nächste Firma aus dem Dunstfeld von Malte Hartwieg ist pleite. Das Amtsgericht Hamburg eröffnete das vorläufige Insolvenzverfahren über die Krüger Sachwert GmbH (Az.: 67b IN 66/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Aus dem Umfeld des Finanzmaklers Malte Hartwieg ist die nächste Insolvenz zu vermelden. Das Amtsgericht Hamburg hat am 11. März das vorläufige Insolvenzverfahren über die Krüger Sachwert GmbH mit Sitz in Hamburg eröffnet.
Das Unternehmen agierte ähnlich wie die Vertriebsgesellschaft dima24, die bis zu ihrem Verkauf auch zum Firmengeflecht des Malte Hartwieg gehörte. Auch seine Anteile an der Krüger Sachwert GmbH hat Hartwieg im vergangenen Jahr verkauft. An die gleiche Schweizer Firma, die auch das von Hartwieg gegründete Emissionshaus Euro Grundinvest übernommen hat. Auch bei den Euro Grundinvest Fonds gibt es erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und Anleger bangen um ihr eingesetztes Geld. Zuletzt wurden in Liechtenstein rund zehn Millionen Euro in Gold und Schweizer Franken sichergestellt, die aus den Euro Grundinvest Fond stammen könnten. Insgesamt sollen bei Euro Grundinvest rund 100 Millionen Euro Anlegergelder im Feuer stehen.
Ähnlich ist es auch Anlegern von New Capital Invest (NCI) und Selfmade Capital gegangen. Auch sie warteten vergeblich auf ihre Ausschüttungen. Inzwischen sind einige Fondsgesellschaften insolvent und den Anlegern droht der Totalverlust ihres eingesetzten Geldes. Gegen Hartwieg ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts.
In dieser Situation können sich die Anleger der verschiedenen Hartwieg-Fonds an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen kann. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren. Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Beratung hätten die Vermittler auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlagen aufklären müssen. Ob dies immer geschehen ist, ist zweifelhaft. Zumindest hätte auf die personellen Verknüpfungen zwischen den Vertriebsplattformen und den Emissionshäusern des Malte Hartwieg hingewiesen werden müssen.
Darüber hinaus können auch die Verkaufsprospekte der betroffenen Fonds geprüft werden. Sollten die Prospektangaben unvollständig oder fehlerhaft sein, können auch Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht werden.
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