Klagen oder Inkasso? Welche Inkassomethode passt?

Wann kommen Inkassounternehmen zum Zug?

Ein Kunde zahlt Ihre Rechnung nicht. Ein Darlehen wird nicht zurückgezahlt. Ein Anlagegeschäft endet dubios. Sie sind möglicherweise Opfer eines Betrugs geworden? Dies sind nur ein paar Beispiele für Inkassobedarf. Immer stellt sich dabei die Frage: Inkasso oder klagen?

Inkasso oder klagen?

  1. Verhandeln: Mit dem Schuldner verhandeln ist anfangs sicherlich vernünftig. Wenn der Schuldner allerdings zahlungsunwillig erscheint und Sie hinhält, sollten Sie dieses Spiel nicht lange mitmachen. Wechseln Sie die Strategie!
  1. Konventionelles Inkassobüro: Wenn eine Forderung vom Schuldner nicht grundsätzlich bestritten wird, ist ein Inkassounternehmen angezeigt, welches Forderungseinzug betreibt. Ebenfalls wenn es sich um einen ehrlichen „Normalbürger“ handelt, der lediglich einen Zahlungsengpass hat. Das Inkassobüro kann Ihnen das Geld gegen überschaubare Kosten eintreiben. Möglicherweise droht es dem Schuldner die Betreibung an. In allen andren Fällen ringt ein solches Unterfangen dem Schuldner allerdings höchstens ein müdes Lächeln ab.
  1. Betreiben: (Betreibungsbegehren, Mahnbescheid): Diese rechtlichen Instrumente greifen, falls der Gläubiger nicht widerspricht (Rechtsvorschlag, Einspruch). Im Falle einer Pfändung kommen Sie zu Geld, sofern der Schuldner Mittel hat. Wenn er widerspricht, müssten Sie einen Anwalt einschalten und klagen. Wiederum: Völlig wirkungslos gegenüber professionellen oder kriminellen Schuldnern!
  1. Anwalt: Manchmal hilft es, wenn eine außenstehende Person eingreift. Ein Anwalt klärt darüber hinaus rechtliche Fragen und begleitet Sie bei einer allfälligen Klage. Beachten Sie Folgendes: Rechtsanwälte müssen sich aus Standesgründen sehr vorsichtig benehmen. Sie werden vor allem Korrespondieren, argumentieren und eine Klage in Aussicht stellen. Das meiste von dem wird einen professionellen oder kriminellen Schuldner nicht beeindrucken. Es kann also gut sein, dass Sie Tausende von Franken Anwaltshonorar ausgeben und monatelang hin- und herschreiben müssen, ohne dass Sie Geld sehen.
  1. Zivilklage: Wenn der Schuldner Ihre Forderung bestreitet, wäre der nächste Schritt eine Klage vor Gericht. Hierbei sollten Sie an drei Dinge denken: 1. Es gibt das Prozessrisiko; Sie wissen nicht, ob und in welchem Umfang Sie recht bekommen. 2. Es kann lange dauern. Urteile werden möglicherweise weiter gezogen an die nächste oder übernächste Instanz. Bis Klarheit besteht, kann es Jahre dauern. 3. Alle Anwalts- und Gerichtskosten fallen zunächst bei Ihnen an. Nur wenn Sie Recht bekommen, muss Ihnen die Gegenseite das alles rückerstatten. Doch wird sie das können? Und wird sie nicht einfach wiederum nicht bezahlen, Urteil hin oder her?
    Hier liegt eine Tragik, die wir bei einigen Kunden beobachten: Sie haben sich mit viel Aufwand und über Jahre einen Gerichtstitel erstritten. Doch der Schuldner zahlt trotzdem nicht. Und sie bleiben zusätzlich auf hohen Rechtskosten sitzen.
  1. Strafanzeige: Wenn es Anhaltspunkte für Straftaten gibt, könnten Sie eine Strafanzeige einreichen. Das kann für den Gläubiger unangenehm werden. Ob Sie auf diese Weise Geld bekommen, ist offen. Die Strafverfolgungsbehörden verfolgen in erster Linie Gesetzesbrüche, sie betreiben nicht vorrangig das Inkasso. Nur wenn der Täter rechtskräftig verurteilt wird und die Sache nicht auf den Zivilweg verwiesen wird, erhalten Sie einen Titel gegen den Gläubiger. Ob er dann zahlt, ist genau so offen wie vorher. Und bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung kann es mehrere Jahre dauern.

Manche Gläubiger sind angesichts dieser Ausgangslage rat- und mutlos. Doch es gibt eine Alternative, die in manchen Fällen effizienter und schneller ist: das Direkt-Inkasso.

Alternative Direktinkasso

Unser Inkassounternehmen ermittelt hierbei zunächst gründlich (Aufenthaltsort, finanzielle Verhältnisse usw.), wobei uns speziell die „schwachen Punkte“ interessieren (z. B. ob der Schuldner etwas zu verbergen hat, auf Kunden Rücksicht nehmen muss usw.). Wir konfrontieren ihn persönlich und vor Ort mit der Forderung und verhandeln zunächst auf freundlich-bestimmte Art. Ähnlich wie bei Anwälten und Mediatoren bringt auch unseren Einbezug eine Versachlichung und Klärung. Auf diese Weise gelingt es oft, eine außergerichtliche Lösung einzuleiten.

Wenn der Schuldner nicht einlenkt, sind wir so lange präsent und aktiv, bis er bezahlt. Unser Know-how als Geldeintreiber besteht darin, „Stör- und Ärgerfaktor“ zu sein, bis es für den Schuldner lohnender erscheint, die Sache zu bereinigen. Dabei bewegen wir uns selbstverständlich im legalen Rahmen. Unser Vorgehen muss allerdings manchmal kreativ und trickreich seien.

Vorteile von Direktinkasso

  • Oft schneller als Gerichtsweg
  • Sie müssen nicht doppelt bezahlen: Erst die Anwalts- und Gerichtskosten. Dann noch die Inkassokosten, wenn der Schuldner trotz Titel immer noch nicht bezahlt.
  • Geringere Kosten: Beim Direktinkasso einer Forderung von 100‘000.— müssten Sie beim Direktinkasso mit uns 10% Anzahlung leisten, somit 10‘000.—- Weitere Vorkosten fallen nicht an. Ein Gerichtsfall in Deutschland über zwei Instanzen würden Ihnen hingegen Vorkosten von ca. 23‘000.— verursachen.
  • Sie sind entlastet. Wir führen das Mandat weitgehend in Eigenregie und informieren Sie regelmäßig über den Fortschritt.

Nicht alle Fälle eigenen sich für das Direktinkasso. Jedoch in jedem Falls sollten Sie das Direktinkasso als Alternative prüfen, bevor Sie sich in andere, unwägsame Abenteuer stürzen. Wir analysieren Ihren Inkassofall unverbindlich und informieren Sie über Chancen, Risiken und gegebenenfalls Alternativen.

Inkasso Schweiz, Deutschland, Österreich

Das Rolf Schmidt Inkasso-Team ist unter den Inkassofirmen Schweiz eine der wenigen, die Direktinkasso betreiben. Inkasso Deutschland und Inkasso Österreich sind für uns ebenfalls gut bekannte Märkte. Wir bearbeiten Fälle ab CHF/EUF 20‘000.— im deutschsprachigen Raum, Inkasso Ausland außerhalb deutschsprachiger Raum ab CHF/EUR 100‘000.-

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