Insolvenzantrag der DCM AG

Insolvenzantrag der DCM AG GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Am 10.04.2013 informierte die DCM AG in einer Pressemitteilung über die aktuellen Entwicklungen. Einen Tag zuvor sei ein vorläufiger Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht des Amtsgerichts München bestellt worden. Dieser, zugleich auch als Insolvenzgutachter bestellt, verschaffe sich nun einen Überblick über die komplexe Geschäftslage der DCM AG und ihrer Tochtergesellschaften.

Die DCM AG ist allerdings kein kleines Unternehmen. So soll sie seit ihrer Gründung im Jahr 1989 eine große Zahl an geschlossenen Immobilienfonds aufgelegt haben und nach eigenen Angaben zu den erfolgreichsten Emissionshäusern in Deutschland in diesem Bereich zählen. Zu den aufgelegten Fonds zählen unter anderem die DCM Renditefonds, die Containerfonds DCM Deutsche Containerfonds Madeira, die Flugzeugfonds DCM Flugzeugfonds und die Erneuerbare-Energien-Fonds DCM Solarfonds. Die Zahl der betroffenen Anleger dürfte dementsprechend hoch sein.

Unklar ist jedoch, ob und inwieweit die Wirtschaftlichkeit der Fonds der DCM AG, die als rechtlich selbständige Gesellschaften jedenfalls nicht unmittelbar durch das Insolvenzverfahren betroffen seien, unter den aktuellen Entwicklungen leiden wird. Die Anleger der DCM Fonds sind daher verunsichert und wissen nicht, wie sie sich in dieser Situation verhalten sollen. Zuvor hatten sie bereits schlechte Nachrichten über eine mögliche Verbindung der DCM AG zum “S&K-Skandal” erreicht. Der S&K Gruppe wird vorgeworfen, zusammen mit einem Partnerunternehmen und einigen anderen Personen, eine Art “Schneeballsystem” entwickelt zu haben. Möglicherweise könnten Gesellschaften, die ursprünglich zur DCM AG gehörten, von der S&K Gruppe übernommen worden sein.

Betroffene Anleger bangen aufgrund dieser Entwicklungen um ihre Investitionen. In manchen Fällen gibt es allerdings tatsächlich Möglichkeiten, das investierte Geld zurückzuerhalten. Wurde ein Anleger nämlich bei der Zeichnung eines Fonds unzureichend über die bestehenden Risiken aufgeklärt, kann dies eine Falschberatung darstellen, die zu Schadensersatzansprüchen gegen das beratende Finanzinstitut, z.B. eine Bank, führen kann. Ob ein solches Vorgehen sinnvoll ist und welche Bedenken bestehen, muss jeweils am Einzelfall geprüft werden. Diese Aufgabe kann durch einen im Kapitalmarkrecht erfahrenen Rechtsanwalt übernommen werden.

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