26.03.2014 – Bei der INFINUS-Gruppe gab es in den letzten Monaten vielfältige Entwicklungen, bei denen man leicht den Überblick verlieren kann. Nun steht bei der Future Business KG aA, der ecoConsort AG und der PROSAVUS AG die Eröffnung des (endgültigen) Insolvenzverfahrens unmittelbar bevor. Für betroffene Anleger ist es Zeit zu handeln.
Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden richtet sich inzwischen gegen 10 Beschuldigte. Dabei steht der Verdacht eines betrügerischen Schneeballsystems im Raum, bei dem Auszahlungen an Anleger durch Einzahlungen neueingeworbener Anleger finanziert worden sein sollen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Dresden sind 25.000 Anleger mit einem Anlagevermögen von EUR 400 Mio. betroffen. Gegen 6 Verantwortliche der Future Business Gruppe, darunter der Unternehmensgründer und persönlich haftende Gesellschafter der Future Business KG aA Jörg Biehl, wurde Untersuchungshaft angeordnet. Am 11.02.2014 wurde der Vorstandsvorsitzende der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut Jens Pardeike aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Aufhebung des Haftbefehls beantragt, nachdem Pardeike zur Sache ausgesagt hatte und sich zur weiteren Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden bereit erklärte. Außerdem wird gegen den Wirtschaftsprüfer und den Steuerberater der INFINUS-Gruppe ermittelt.
Insolvenzverfahren beim Haftungsdach INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut
Nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden Anfang März 2014 die Geschäftsräume der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut (“Blaue Infinus”) durchsucht hatte, hat das Amtsgericht Dresden (Az. 531 IN 430/14) am 07.03.2014 das vorläufige Insolvenzverfahrens eröffnet. Das Haftungsdach der vertraglich gebundenen Vermittler hat zwischenzeitlich auf seine BaFin-Erlaubnis verzichtet und den Vertrieb eingestellt. Damit befinden sich mittlerweile 18 Unternehmen der Future Business Gruppe im Insolvenzverfahren. Ferner wurde am 05.03.2014 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Privatvermögen von Jörg Biehl eröffnet (Amtsgericht Dresden Az. 532 IN 204/14). Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Dingliche Arreste
Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte sieht sich in ihrer kritischen Haltung gegenüber dinglichen Arresten bestätigt. Dabei ist zu beachten, dass ein Arrest nur der Sicherung des Schadensersatzanspruchs dient, der Anspruch selbst aber in einem weiteren Verfahren durchgesetzt werden muss. Ohnehin ist während eines Insolvenzverfahrens ein dinglicher Arrest durch einzelne Anleger ausgeschlossen. Es ist vielmehr die Aufgabe des Insolvenzverwalters der Future Business KG aA, den sog. “Gesamtschaden” der Anleger geltend zu machen. Außerdem können Sicherungen aus dinglichen Arresten durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unwirksam werden.
Handlungsmöglichkeiten
Die Eröffnung des (endgültigen) Insolvenzverfahrens ist bei der Future Business KG aA für den 01.04.2014 und bei der ecoConsort AG wie auch bei der PROSAVUS AG für Anfang April 2014 vorgesehen. Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte rät den betroffenen INFINUS-Anlegern daher jetzt nicht untätig zu bleiben, sondern ihre Handlungsmöglichkeiten professionell überprüfen zu lassen. Insbesondere Inhaber von Genussrechten und Nachrangdarlehen sollten zur Vermeidung von Rechtsverlusten aufgrund der Nachrangigkeit einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit der Forderungsanmeldung und der Vertretung im Insolvenzverfahren beauftragen. Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist für die Nachrangproblematik besonders qualifiziert. Bereits vor mehreren Jahren gelang es Rechtsanwalt Dr. Steinhübel beim Bundesgerichtshof (BGH) im SMP-Insolvenzverfahren eine Grundsatzentscheidung gegen den dortigen Insolvenzverwalter Dr. Kübler herbeizuführen, die mittlerweile als Meilenstein in der BGH-Rechtsprechung zu Genussrechten anerkannt ist. Betroffene Anleger konnten so eine erstrangige Befriedigung erreichen.
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Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen.
Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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