Immer noch 2500 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung in NRW
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Immer noch knapp 2500 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung sind im ersten Halbjahr 2015 bei den Finanzämtern in NRW eingegangen. Sie ist der einzige Weg, in die Steuerlegalität zurückzukehren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung ist in den ersten sechs Monaten des Jahres zwar gesunken. Dennoch gingen nach Medienberichten immer noch knapp 2500 Selbstanzeigen bei den zuständigen Finanzämtern in NRW ein. Auch wenn im Vorjahreszeitraum die Zahl zwar fast doppelt so hoch war, ist die Selbstanzeige für viele Steuersünder immer noch der alternativlose Weg, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.
Denn trotz der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen erhöhten Anforderungen ist die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung nach wie vor möglich und der geeignete Weg einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Angesichts des automatischen Informationsaustausches von Bankdaten, am dem sich ab 2017 mehr als 50 Staaten beteiligen, und weiterer Maßnahmen steigt die Gefahr, dass eine Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt wird, weiter an. Ist die Tat erst entdeckt, liegt ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor.
Daher sollten Steuersünder zügig handeln und eine Selbstanzeige noch rechtzeitig stellen. Allerdings gilt bei der Selbstanzeige das Prinzip Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Denn nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige kann ihre Wirkung entfalten. Schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige unwirksam ist und dann eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht.
Für Laien sind die komplexen Anforderungen an eine Selbstanzeige kaum zu überschauen und noch weniger zu bewältigen. Fehler sind praktisch vorprogrammiert, wenn eine Selbstanzeige im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst wird. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu betrauen. Sie können jeden Fall individuell beurteilen und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie auch wirkt.
Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die Selbstanzeige für komplette Straffreiheit sorgen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig der Prozent der Hinterziehungssumme.
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