Hinweise für Mieter zur Kündigung der Wohnung

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Grundsätzlich bereitet die Kündigung der Wohnung durch den Mieter keine Schwierigkeiten. Dennoch können hier mitunter Fehler passieren. Die wichtigsten Hinweise für Mieter in der Folge kurz erläutert:

Keine Begründung der Kündigung erforderlich:

Für eine Kündigung der Wohnung muss der Mieter keine Gründe angeben.

In der Regel drei Monate Kündigungsfrist:

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Somit kann der Mieter grundsätzlich jederzeit mit dieser Frist kündigen. Eine Ausnahme davon kommt nur dann in Betracht, wenn durch mietvertragliche Vereinbarung die Kündigung für eine bestimmte Zeit ausgeschlossen ist. Vereinbarungen im Mietvertrag, die eine längere Kündigungsfrist als die gesetzliche von drei Monaten vorsehen, sind unwirksam. Kürzere Kündigungsfristen für den Mieter sind dagegen unschädlich. Die Erklärung der Kündigung ist möglich bis zum dritten Werktag des laufenden Monats zum übernächsten Monatsende. Bis zum dritten Werktag im Juli 2015 kann also zum 30.9.2015 gekündigt werden.

Kündigungsschreiben von allen Mietern an alle Vermieter:

Das Kündigungsschreiben muss als Absender alle Mieter (Stand zum Zeitpunkt der Kündigung) und als Empfänger alle Vermieter ausweisen.

Zugang beweisen:

Den Mieter trifft die Beweislast im Hinblick auf den (rechtzeitigen) Zugang der Kündigung. Dafür eignet sich ein Einschreiben nicht. Eine Möglichkeit ist, sich den Zugang vom Vermieter oder der Hausverwaltung ausdrücklich schriftlich auf einer Abschrift bestätigen zu lassen. Die andere Option ist, die Kündigung mit einem Zeugen zusammen in den Briefkasten des Vermieters zu werfen bzw. zusammen mit einem Zeugen abzugeben. Der Zeuge muss den Inhalt des Kündigungsschreibens und den Zeitpunkt des Zugangs später bestätigen. Er sollte sich deshalb entsprechende Notizen auf einer Kopie der Kündigung machen.

Muster Kündigungsschreiben:

Gutfried Mietmann,
Mietstrasse 14, 14405 Wohnungshausen

Frau Angela Miethai,
Vermietershof 3, 1405 Wohnungshausen

Kündigung des Mietvertrages über die Wohnung Mietstrasse 14, 14405 Wohnungshausen

Sehr geehrte Frau Miethai,
hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die im Betreff bezeichnete Wohnung zum 30.9.2015, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und den Beendigungszeitpunkt umgehend schriftlich.

Vielen Dank und viele Grüße

Gutfried Mietmann

——————–

Auf der Kopie folgender Text:

Kündigung übergeben am: Name und Unterschrift des Boten

oder Kündigung erhalten am: Name und Unterschrift des Vermieters/ Vertreters/ Hausverwaltung

15.7.2015

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden