HCI Renditefonds Premium III: MS Kaspar Schulte soll offenbar verkauft werden
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Der Produktentanker MS Kaspar Schulte aus dem HCI Renditefonds Premium III steht offenbar vor dem Verkauf. Er ist das letzte verbliebene Schiff in dem von HCI Capital aufgelegten Dachfonds.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Ende 2014 aufgelegte Dachfonds HCI Renditefonds Premium III investierte ursprünglich in vier Schiffe. Neben dem Tanker MS Kaspar Schulte waren dies der Frachter MS Bulk Asia, das Containerschiff MS MarCheyenne, die beide bereits verkauft wurden, und der Frachter HR Indication (ehemals MS Beluga Indication), für dessen Gesellschaft 2014 Insolvenzantrag gestellt wurde. Der Tanker MS Kaspar Schulte ist somit das letzte Schiff in dem Dachfonds und steht nach Angaben des “fondstelegramm” nun ebenfalls vor dem Verkauf.
Für die Anleger des HCI Renditefonds Premium III verlief ihre Beteiligung in den ersten Jahren durchaus erfreulich. Doch dann wurde auch dieser Fonds von der nach wie vor anhaltenden Krise der Schifffahrt erfasst. Anleger, die von der Entwicklung ihrer Kapitalanlage enttäuscht sind, haben die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Die Anleger erwerben mit den Schiffsfonds-Anteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen mit allen verbundenen Chancen und Risiken. Am Ende kann für die Anleger der Totalverlust ihrer Einlage stehen. Auf Grund dieses spekulativen Charakters sind Beteiligungen an Schiffsfonds in der Regel auch nicht für die Altersvorsorge geeignet. Dennoch wurden Schiffsfonds erfahrungsgemäß auch immer wieder an betont sicherheitsorientierte Anleger vermittelt. Bei so einer Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Die vermittelnden Banken hätten nicht nur über die Risiken, sondern auch über ihre Rückvergütungen aufklären müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen.
Da die Schadensersatzansprüche beim HCI Renditefonds Premium III bald verjährt sein könnten, sollten sie in Kürze geltend gemacht werden.
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