HCI Exklusiv Multipurpose Quartett: Schiffsgesellschaften insolvent
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Erst 2009 wurde der Dachfonds HCI Exklusiv Multipurpose Quartett aufgelegt. Doch schon fünf Jahre später sind alle Schiffsgesellschaften, in der Dachfonds investierte, insolvent.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der HCI Exklusiv Multipurpose Quartett investierte in die Schiffsgesellschaften Erste MLB Bulktransport GmbH & Co.KG, Zweite MLB Bulktransport GmbH & Co.KG, Dritte MLB Bulktransport GmbH & Co.KG und Vierte MLB Bulktransport GmbH & Co.KG, die die Mehrzweckfrachter Joerg N., Christoph M., Tim B. und Rene A. unterhielten. Nachdem bereits im März 2014 Insolvenzanträge für die vier Gesellschaften gestellt wurden, wurden Ende Oktober die Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten müssen.
Von Beginn an brachte der Dachfonds HCI Multipurpose Quartett für die Anlieger nicht die erhofften Renditen. So musste bereits im Jahr 2011 ein Sanierungskonzept aufgelegt werden. Doch unterm Strich ist die Sanierung nicht gelungen. Am Ende der kurzen Geschichte steht die Insolvenz der Schiffsgesellschaften und für die Anleger möglicherweise der Totalverlust ihres investierten Geldes.
Damit es nicht so weit kommt, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Ansatzpunkte dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung liefern. Obwohl 2009 die Krise der Schifffahrt schon begonnen hatte, wurde der Dachfonds noch aufgelegt. Zu diesem Zeitpunkt war bereits klar, dass Investitionen in Schiffsfonds keineswegs sichere, sondern hoch riskante Geldanlagen sind. Dennoch wurden die Risiken in Beratungsgesprächen erfahrungsgemäß häufig verschwiegen. Damit wurde aber auch gegen die Maßstäbe, die an eine anleger- und objektgerechte Beratung geknüpft sind, verstoßen. Denn zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört auch die umfassende Aufklärung über die Risiken. Da für die Anleger das Totalverlust-Risiko besteht sind Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen auch nicht für den Aufbau einer Altersvorsorge geeignet.
Darüber hinaus hätten die Banken auch ihre Rückvergütungen, so genannte Kick-Backs, offen legen müssen. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können diese Kick-Backs das Provisionsinteresse der Banken offenbaren, so dass der Anleger sich möglicherweise bei Kenntnis der Rückvergütungen gegen eine Investition entschieden hätte.
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